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03.12.2016 14:18:41

DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vere...

AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot

03.12.2016 14:18

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung

des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der

Vereinigten Staaten

Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:

AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten

Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,

die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten

Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der

AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-

Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,

Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang

mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-

amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen

Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und

Patentanmeldungen.

Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt

nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.

Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/

briefing-room/presidential-actions.

Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung

auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots

und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den

Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) abstimmen.

Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation

T: +49 (2407) 9030-444

F: +49 (2407) 9030-445

invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/

DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

http://www.aixtron.com verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

zulässig ist.

Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

03.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-40

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Nasdaq

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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