03.06.2019 10:15:29
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DGAP-Adhoc: aap Implantate AG: Antrag auf Wechsel im regulierten Markt vom Prime Standard in den General Standard
DGAP-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Sonstiges Der Vorstand der aap Implantate AG ("aap") hat am 3. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage einen Wechsel der Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen. Auf dieser Basis wird aap nun zeitnah bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der aap zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse stellen, wodurch die Aufnahme des Handels der aap Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird.
Durch den Wechsel des Börsensegments werden Zulassungsfolgepflichten der aap, wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen, entfallen. Dieser Schritt ermöglicht es der Gesellschaft die Kosten der Börsennotierung zu reduzieren und vorhandene Ressourcen effizienter und zielgerichteter nutzen zu können. aap wird im General Standard auch in Zukunft die hohen Transparenzanforderungen des regulierten Marktes erfüllen. Gleichzeitig wird für die Aktionäre der Gesellschaft auch nach dem Segmentwechsel weiterhin eine uneingeschränkte Handelsmöglichkeit ihrer aap Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
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