23.12.2014 10:29:47
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DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde erlässt Bußgeldbescheid
A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde erlässt Bußgeldbescheid
A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.12.2014 10:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchungen und der Einleitung
kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Juli 2013 hat die
französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") nunmehr einen
Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen
Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF
Investissement SAS ("MCF") erlassen. Die Gesellschaften haben den Bescheid
am 22. Dezember 2014 erhalten. Die französische Kartellbehörde wirft einen
nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch in den
Jahren 2006 bis 2010 vor.
Die Bußgelder gegen SCE und MCF belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. EUR.
Da A.S. Création erst im Dezember 2008 die Mehrheit an den beiden
Gesellschaften übernommen hat, haftet die vorherige Mehrheitseigentümerin,
die französische Décoralis SA, nach französischem Kartellrecht ebenfalls
noch gesamtschuldnerisch für das Bußgeld. Die betroffenen Unternehmen
prüfen gegenwärtig den Bußgeldbescheid und die Begründungen und bewerten
die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Nach französischem Recht hat
allerdings ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die
Bußgeldzahlung, so dass die Bußgelder kurzfristig nach Eingang einer
Zahlungsaufforderung gezahlt werden müssen.
Nachdem das Bundeskartellamt in Deutschland lediglich noch zwei von
ursprünglich fünf Vorwürfen verfolgt, aus denen Bußgelder gegen A.S.
Création und gegen Verantwortliche des Unternehmens in Höhe von insgesamt
10,5 Mio. EUR resultieren können (zu den Details wird auf die Ad-hoc
Meldungen vom 25. Februar 2014 und 1. Dezember 2014 verwiesen), steht damit
nun auch der maximale Bußgeldbetrag in Frankreich fest. Für die
Risiken, die aus dem Kartellverfahren in Deutschland resultieren,
hat A.S. Création im Konzernabschluss aus Vorsichtsgründen bereits eine
Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet. Die Gesellschaft wird nun
prüfen, inwieweit im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 eine
weitere Rückstellung für die Bußgelder in Frankreich zu bilden ist.
Gummersbach, den 23. Dezember 2014
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Kontakt:
Maik Krämer
Vorstand Finanzen und Controlling
Südstr. 47
D-51645 Gummersbach
Telefon + 49 - (0)22 61/542-387
Fax + 49 - (0)22 61/542-304
E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Deutschland
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Fax: +49 22 61 54 2-3 04
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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