23.12.2014 10:29:47

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde erlässt Bußgeldbescheid

A.S. Création Tapeten AG: Französische Kartellbehörde erlässt Bußgeldbescheid

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

23.12.2014 10:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchungen und der Einleitung

kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Juli 2013 hat die

französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") nunmehr einen

Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen

Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF

Investissement SAS ("MCF") erlassen. Die Gesellschaften haben den Bescheid

am 22. Dezember 2014 erhalten. Die französische Kartellbehörde wirft einen

nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch in den

Jahren 2006 bis 2010 vor.

Die Bußgelder gegen SCE und MCF belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. EUR.

Da A.S. Création erst im Dezember 2008 die Mehrheit an den beiden

Gesellschaften übernommen hat, haftet die vorherige Mehrheitseigentümerin,

die französische Décoralis SA, nach französischem Kartellrecht ebenfalls

noch gesamtschuldnerisch für das Bußgeld. Die betroffenen Unternehmen

prüfen gegenwärtig den Bußgeldbescheid und die Begründungen und bewerten

die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Nach französischem Recht hat

allerdings ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die

Bußgeldzahlung, so dass die Bußgelder kurzfristig nach Eingang einer

Zahlungsaufforderung gezahlt werden müssen.

Nachdem das Bundeskartellamt in Deutschland lediglich noch zwei von

ursprünglich fünf Vorwürfen verfolgt, aus denen Bußgelder gegen A.S.

Création und gegen Verantwortliche des Unternehmens in Höhe von insgesamt

10,5 Mio. EUR resultieren können (zu den Details wird auf die Ad-hoc

Meldungen vom 25. Februar 2014 und 1. Dezember 2014 verwiesen), steht damit

nun auch der maximale Bußgeldbetrag in Frankreich fest. Für die

Risiken, die aus dem Kartellverfahren in Deutschland resultieren,

hat A.S. Création im Konzernabschluss aus Vorsichtsgründen bereits eine

Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet. Die Gesellschaft wird nun

prüfen, inwieweit im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 eine

weitere Rückstellung für die Bußgelder in Frankreich zu bilden ist.

Gummersbach, den 23. Dezember 2014

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Kontakt:

Maik Krämer

Vorstand Finanzen und Controlling

Südstr. 47

D-51645 Gummersbach

Telefon + 49 - (0)22 61/542-387

Fax + 49 - (0)22 61/542-304

E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG

Südstraße 47

51645 Gummersbach

Deutschland

Telefon: +49 22 61 54 2-0

Fax: +49 22 61 54 2-3 04

E-Mail: investor@as-creation.de

Internet: http://www.as-creation.de

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WKN: A1TNNN

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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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