01.12.2014 12:35:49

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erhebt keine weiteren Tatvorwürfe gegen A.S. Création

A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erhebt keine weiteren Tatvorwürfe gegen A.S. Création

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

01.12.2014 12:35

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit der Ad-hoc-Meldung vom 25. Februar 2014 ist mitgeteilt worden, dass das

Bundeskartellamt einen Bußgeldbescheid erlassen hat, der sich auf zwei der

ursprünglich fünf Tatvorwürfe stützt. Einen Tatvorwurf hatte das

Bundeskartellamt bereits zu diesem Zeitpunkt fallen gelassen; jedoch stand

die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch aus, ob die beiden

verbliebenen, nicht im Bußgeldbescheid enthaltenen, Tatvorwürfe weiter

verfolgt werden sollen. Mit Schreiben des Bundeskartellamtes vom 24.

November 2014, zugestellt am 28. November 2014, steht nunmehr fest, dass

die entsprechenden Verfahren nach vier Jahren intensiver

Ermittlungstätigkeit seitens des Bundeskartellamtes eingestellt wurden.

Damit wird es in Deutschland neben den beiden bekannten Vorwürfen, auf die

sich der Bußgeldbescheid vom Februar 2014 bezieht, keine weiteren Verfahren

mehr geben. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat die A.S. Création Tapeten AG

zwischenzeitlich Einspruch eingelegt. Die zuständige

Generalstaatsanwaltschaft bzw. das Oberlandesgericht Düsseldorf werden nun

prüfen, ob die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe, dass die

Preiserhöhung zum 1. März 2006 sowie die Preiserhöhung zum 1. Januar 2008

zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen

Tapetenherstellern abgesprochen worden sein sollen, überhaupt zutreffend

sind und, sollte dies ganz oder teilweise bejaht werden, ob das verhängte

Bußgeld in Höhe von 10,0 Mio. EUR angemessen ist. Im Jahresabschluss 2013

hatte die A.S. Création Tapeten AG aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung

in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet.

Die ursprünglich erhobenen fünf Tatvorwürfe stützten sich im Wesentlichen

auf die Angaben der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, die als

Kronzeuge (sog. Bonusantragssteller) die Ermittlungen seitens des

Bundeskartellamtes ausgelöst hatte. Da sich inzwischen drei der fünf

Tatvorwürfe als nicht haltbar herausgestellt haben, ist aus Sicht des

Vorstands der A.S. Création Tapeten AG die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen

insgesamt in Frage gestellt. Entsprechend schätzen der Vorstand und seine

Rechtsberater die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem

Oberlandesgericht Düsseldorf unverändert positiv ein.

In Frankreich, wo die französische Kartellbehörde ("Autorité de la

concurrence") ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines ihrer

Auffassung nach kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eingeleitet

hatte, liegen nach wie vor noch keine Informationen über die Höhe eines

möglichen Bußgeldes vor. Entsprechend wurde hierfür noch keine Rückstellung

gebildet. Von diesem Verfahren, das ebenfalls durch einen entsprechenden

Bonusantrag der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG ausgelöst wurde,

sind mit der SCE - Société de la conception et d'édition SAS und der MCF

Investissement SAS zwei Gesellschaften der A.S. Création Gruppe betroffen.

Gummersbach, den 1. Dezember 2014

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Kontakt:

Maik Krämer

Vorstand Finanzen

Südstr. 47

D-51645 Gummersbach

Telefon + 49 - (0)22 61/542-387

Fax + 49 - (0)22 61/542-304

E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG

Südstraße 47

51645 Gummersbach

Deutschland

Telefon: +49 22 61 54 2-0

Fax: +49 22 61 54 2-3 04

E-Mail: investor@as-creation.de

Internet: http://www.as-creation.de

ISIN: DE000A1TNNN5

WKN: A1TNNN

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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