29.09.2014 18:44:06
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DGAP-Ad hoc: YOUNIQ AG
YOUNIQ AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.09.2014 18:44
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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YOUNIQ AG beschließt Antrag auf freiwilligen Wechsel des Börsensegments vom
Prime Standard in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Frankfurt am Main, 29. September 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der
YOUNIQ AG (ISIN: DE000A0B7EZ7) haben beschlossen, einen Antrag auf
freiwilligen Wechsel des Börsensegments vom Prime Standard des
EU-regulierten Marktes in den Entry Standard des börsenregulierten Marktes
"Open Market" der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Die Einreichung
des Antrags bei der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den heutigen 29.
September 2014 geplant.
Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung der Kosten und des organisatorischen Zusatzaufwands, der aus den Folgepflichten für die im regulierten Markt notierten Aktien resultiert. Der Entry Standard stellt aus Sicht des Vorstands das zurzeit für die YOUNIQ AG passende Börsensegment dar. Zudem gewährleistet der Entry Standard den Aktionären auch weiterhin eine hohe Transparenz. Der Handel der YOUNIQ-Aktien auf der elektronischen Plattform der deutschen Börse XETRA bleibt bestehen.
Die Einbeziehung in den Entry Standard soll zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung zum Prime Standard erfolgen. Der Widerruf wird sechs Monate nach dessen Veröffentlichung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt notieren die Aktien der YOUNIQ AG weiterhin im Prime Standard des EU-regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse.
< Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
Kontakt:
Investor Relations cometis AG Ulrich Wiehle / Rolf Becker Tel.: +49 (0)611 - 205855-40 Fax: +49 (0)611 - 205855-66 E-Mail: becker@cometis.de
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