16.01.2015 16:30:42
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DGAP-Ad hoc: WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG St.
WMF AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
16.01.2015 16:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Geislingen an der Steige, 16. Januar 2015 - Die WMF AG hat am 19. November
2014 mitgeteilt, dass die Finedining Capital AG (vormals Finedining Capital
GmbH) mit Sitz in München beabsichtigt, die Barabfindung für die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WMF AG auf die
Finedining Capital AG als Hauptaktionär gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§
327a ff. AktG (sog. verschmelzungsrechtlichter Squeeze-out) auf EUR 58,37
je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF AG festzusetzen. Am 04. Dezember 2014
hat die Finedining Capital AG diese vorläufige Festlegung der Barabfindung
bestätigt.
Heute hat die Finedining Capital AG der WMF AG mitgeteilt, dass die
Barabfindung unverändert bei EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF
AG bleibt. Die Entwicklungen seit Anfang Dezember 2014 geben nach
Mitteilung der Finedining Capital AG keinen Anlass zur Erhöhung der
Barabfindung. Zwar hat sich seit Anfang Dezember 2014 der Basiszinssatz
verringert. Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert
der WMF AG verändert sich dadurch nach Mitteilung der Finedining Capital AG
aber nicht, weil die Absenkung des Basiszinssatzes durch gegenläufige
Währungseffekte mehr als ausgeglichen wird.
Die Mitteilung der Finedining Capital AG basiert auf einer Aktualisierungserklärung zum Bewertungsgutachten der Duff &Phelps GmbH. Das Schreiben der Finedining Capital AG mit der Erklärung der Duff & Phelps GmbH ist auf der Internetseite der WMF AG zugänglich.
WMF AG Der Vorstand
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