19.03.2010 18:07:43

DGAP-Ad hoc: W.E.T. Automotive Systems AG

DGAP-Adhoc: W.E.T. Automotive Systems AG: DPR Stichprobenprüfung - Anerkennung eines Fehlers im Konzernabschluss 2008

W.E.T. Automotive Systems AG / Sonstiges

19.03.2010 18:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat im Rahmen einer Stichprobenprüfung den Jahres- und Konzernabschluss der W.E.T. Automotive Systems AG zum Abschlussstichtag 31.12.2008 geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wurde der Gesellschaft von der DPR folgender Sachverhalt mitgeteilt: Bei dem im Geschäftsjahr 2008 durchgeführten Impairment Tests nach IAS 36.88ff hat die W.E.T. Automotive Systems AG Abschreibungen auf Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) 'Sitzkomfort' vorgenommen. Dabei wurde bei der Ermittlung eine Verbindlichkeit in Höhe von 5,4 Mio. EUR in Abzug gebracht, die nicht auf die CGU entfiel. Die Firmenwertabschreibung wird hierdurch in Höhe von 5,4 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Der Vorstand der W.E.T. Automotive Systems AG hat heute beschlossen, den im Rahmen der der DPR-Prüfung identifizierten Fehler für das Geschäftsjahr 2008 anzuerkennen. Eine endgültige schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ist der Gesellschaft noch nicht zugegangen. In Konsequenz der Anerkennung der DPR Feststellung hat die Geschäftsführung sich entschlossen die Korrektur im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 vorzunehmen. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für die Werte aus dem Geschäftsjahr 2008 im Wesentlichen folgende Veränderungen. Das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2008 verändert sich aufgrund dieses nicht cash wirksamen Effekts von -41,7 Mio. EUR auf -47,2 Mio. EUR. Durch die Reduzierung des Firmenwerts ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 43,5% (vor Korrektur 45,3%).

Odelzhausen, 19. März 2010 Der Vorstand

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