13.03.2015 18:24:55
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DGAP-Ad hoc: Ultrasonic AG
Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Insolvenz
13.03.2015 18:24
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ultrasonic AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Köln, 13. März 2015 - Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.03.2015
um 11:58 Uhr Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus der Kanzlei
Niering Stock Tömp zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der
Ultrasonic AG (ISIN/WKN: DE000A1KREX3/A1KREX) mit Sitz in Köln ernannt und
zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes einen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs.2 Nr. 2 2. Alt.
InsO angeordnet. Nachdem Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken
vorerst gescheitert waren, hatte die Ultrasonic AG bereits am Mittwoch, den
11.03.2015, Insolvenzantrag gestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter und der erst seit Ende Oktober 2014 bestellte Alleinvorstand Dr. Harald Zender haben sich bereits eingehend über die Hintergründe und die aktuelle Situation ausgetauscht. Die bereits in den vergangenen Monaten veranlassten Ermittlungen von Vorstand und Aufsichsrat zur wirtschaftlichen Situation der konzernzugehörigen Unternehmen in Hongkong und China sollen auch im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens fortgesetzt werden. Auch die vorerst unterbrochenen Gespräche mit den beteiligten Banken sollen zeitnah wieder aufgenommen werden.
Dr. Christoph Niering ist bereits seit August des vergangenen Jahres als vorläufiger Insolvenzverwalter einer weiteren deutschen Holdinggesellschaft mit Konzerntöchtern in Hongkong bzw. China, der Youbisheng Green Paper AG, tätig und damit mit den sich aus der Konstellation ergebenden Problemstellungen vertraut.
Für Rückfragen:
Ultrasonic AG Herr Dr. Harald Zender Vorstand E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
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