12.05.2015 15:17:39
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DGAP-Ad hoc: Pelikan AG (ehem. Herlitz)
DGAP-Adhoc: Mögliche Verlängerung der Durchführungsfrist zur Kapitalerhöhung
12.05.2015 15:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
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Berlin, 12. Mai 2015
Mögliche Verlängerung der Durchführungsfrist zur Kapitalerhöhung
Die Hauptversammlung hat in ihrem Beschluss vom 19. Dezember 2014 eine - aktienrechtlich gebotene - Frist von sechs Monaten für die Durchführung der Kapitalerhöhung gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Vorbereitung der Maßnahmen, die zur Durchführung der Barkapitalerhöhung, des Bezugsangebots und der geplanten öffentlichen Verkaufsangebote erforderlich sind, insbesondere bei der Erstellung des Wertpapierprospektes, muss diese am 19. Juni 2015 ablaufende Frist möglicherweise verlängert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 19. Juni 2015 stattfindet, vorsorglich eine Verlängerung dieser Frist um weitere sechs Monate vor.
12.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Pelikan Aktiengesellschaft Am Borsigturm 100 13507 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 43 93-0 Fax: +49 (0)30 43 93-3408 E-Mail: info@pelikan-ag.com Internet: www.pelikan-ag.com ISIN: DE0006053101, DE0006053119 WKN: 605310, 605311 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Pelikan Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
12.05.2015 15:17
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Berlin, 12. Mai 2015
Mögliche Verlängerung der Durchführungsfrist zur Kapitalerhöhung
Die Hauptversammlung hat in ihrem Beschluss vom 19. Dezember 2014 eine - aktienrechtlich gebotene - Frist von sechs Monaten für die Durchführung der Kapitalerhöhung gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Vorbereitung der Maßnahmen, die zur Durchführung der Barkapitalerhöhung, des Bezugsangebots und der geplanten öffentlichen Verkaufsangebote erforderlich sind, insbesondere bei der Erstellung des Wertpapierprospektes, muss diese am 19. Juni 2015 ablaufende Frist möglicherweise verlängert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 19. Juni 2015 stattfindet, vorsorglich eine Verlängerung dieser Frist um weitere sechs Monate vor.
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