21.02.2013 17:55:08
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DGAP-Ad hoc: Kunert AG nach Kapitalherabsetzung
Kunert AG / Schlagwort(e): Insolvenz
21.02.2013 17:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht Kempten hat dem heutigen Antrag der Kunert AG (gemeinsam
mit den Anträgen der Kunert Fashion GmbH & Co. KG und der Kunert Fashion
Verwaltungs-GmbH) zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter
Nutzung des in der Insolvenzordnung (§270b InsO) vorgesehenen
Schutzschirmverfahrens zugestimmt. Als vorläufiger Sachwalter wurde der
Restrukturierungsexperte Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider, Geiwitz
und Partner berufen.
Das Unternehmen kommt damit einer Zahlungsunfähigkeit zuvor. Es wird weiter
vom Vorstand geführt, kann aber die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts
nutzen. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Ziel ist
eine rentable wie wachstumsorientierte Neuaufstellung. Dies erfordert
insbesondere eine Lösung für die überdimensional hohen finanziellen
Altlasten des Konzerns.
Kontakt: Dr. Alexander Güttler und Patrick Hacker komm.passion GmbH Holzstr. 2 40225 Düsseldorf Tel. 0211 / 600 46 170 sowie Tel. 0211 / 600 46 226 E-Mail: kunert@komm-passion.de
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