20.03.2014 17:14:48
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DGAP-Ad hoc: IVG Immobilien AG
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
20.03.2014 17:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bonn, 20. März 2014 - Im Insolvenzplanverfahren der IVG Immobilien AG hat
die Mehrheit der Verfahrensbeteiligten heute bei dem vom Gericht
angesetzten Erörterungs- und Abstimmungstermin dem vom Vorstand erstellten
Insolvenzplan zugestimmt.
Alle im Zuge des Insolvenzplanverfahrens gebildeten Gruppen stimmten dem
Insolvenzplan zu. Innerhalb der einzelnen Gruppen wurde der Insolvenzplan
von den Gläubigern bzw. Aktionären entweder einstimmig oder mit
überwiegender Mehrheit angenommen.
Die Gläubiger stimmten dem Plan insgesamt mit 99,47 Prozent zu, die Aktionäre mit 56,93 Prozent der Stimmen.
Der Insolvenzplan bedarf nun noch der Bestätigung durch das Insolvenzgericht.
Der Insolvenzplan sieht die Zahlung einer Insolvenzquote von mindestens 60 Prozent an nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger vor. Das Bezugsrecht der Altaktionäre bei den nach einer Kapitalherabsetzung auf Null vorgesehenen Kapitalerhöhungen wurde ausgeschlossen. Für Nachranggläubiger wurde im Insolvenzplan keine Regelung getroffen.
Nach erfolgter Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht und anschließender Rechtskraft ist die Durchführung der Kapitalmaßnahmen für die Mitte des Jahres 2014 vorgesehen. Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens im dritten Quartal 2014 erfolgen kann.
20.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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