27.02.2015 10:44:40

DGAP-Ad hoc: Herlitz AG

DGAP-Adhoc: Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache

27.02.2015 10:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Berlin, 27. Februar 2015

Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15 und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am heutigen Tage festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.



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