27.02.2015 10:44:40
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DGAP-Ad hoc: Herlitz AG
Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.02.2015 10:44
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, 27. Februar 2015
Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des
Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren
Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse
über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und
Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die
Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die
Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15
und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den
Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger
veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen
noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem
unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am heutigen
Tage festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin
gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung
des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
27.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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