12.06.2014 12:09:07
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DGAP-Ad hoc: Eisen- und Hüttenwerke AG
DGAP-Adhoc: Eisen- und Hüttenwerke AG:
12.06.2014 12:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, an der die Eisen- und Hüttenwerke AG mit 37,542 % beteiligt ist, wurde zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen bei Nichtbestehen einer Organschaft ein neuer Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab 1. Juli 2013 abgeschlossen. Die entsprechenden Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages sind in den Gesellschafterversammlungen der beiden Gesellschaften heute gefasst worden.
Der Abschluss dieses Gewinnabführungsvertrages kann sich auf den variablen Anteil der Ausgleichszahlung an die Eisen- und Hüttenwerke AG aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH und der ThyssenKrupp Steel Europe AG und damit auf die Ausschüttung der Eisen- und Hüttenwerke AG an ihre Aktionäre auswirken.
Andernach, den 12.06.2014
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke AG Koblenzer Straße 141 56626 Andernach Deutschland Telefon: +49-02632-3095-25 Fax: +49-02632-3095-26 E-Mail: ehw@ehw.ag Internet: www.ehw.ag ISIN: DE0005658009 WKN: 565800 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Eisen- und Hüttenwerke AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
12.06.2014 12:09
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Zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, an der die Eisen- und Hüttenwerke AG mit 37,542 % beteiligt ist, wurde zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen bei Nichtbestehen einer Organschaft ein neuer Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab 1. Juli 2013 abgeschlossen. Die entsprechenden Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages sind in den Gesellschafterversammlungen der beiden Gesellschaften heute gefasst worden.
Der Abschluss dieses Gewinnabführungsvertrages kann sich auf den variablen Anteil der Ausgleichszahlung an die Eisen- und Hüttenwerke AG aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH und der ThyssenKrupp Steel Europe AG und damit auf die Ausschüttung der Eisen- und Hüttenwerke AG an ihre Aktionäre auswirken.
Andernach, den 12.06.2014
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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