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16.08.2016 20:42:26

DGAP-Ad hoc: Eifelhöhen-Klinik AG

DGAP-Adhoc: Eifelhöhen-Klinik AG: Rechtskräftige Entscheidung im Statusverfahren

Eifelhöhen-Klinik AG / Schlagwort(e): Rechtssache



16.08.2016 20:42

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In dem Statusverfahren nach §§ 98,99 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft hat das OLG Düsseldorf (Az. I-26 W 1/16) nunmehr die Beschwerde der Betriebsräte sowie der Arbeitnehmervertreterin gegen den Beschluss vom Landgericht Köln vom 7.8.2015 (Az. 82 0 23/15) zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest, dass bei der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft nach den durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen nicht länger ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu bilden ist, sondern dass sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. (1) 6. Fall, 101 Abs. (1) AktG und § 12 Abs. (1) der Satzung ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt. Maßgeblich dafür ist der Umstand, dass die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft nach der Restrukturierungsmaßnahme über keine Mitarbeiter mehr verfügt und ihr auch keine Mitarbeiter anderer Konzerngesellschaften zugerechnet werden.

Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung sind nunmehr eine Neuwahl des Aufsichtsrats und eine Satzungsänderung erforderlich geworden. Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft beabsichtigt derzeit, dies am 9.1.2017 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung umzusetzen.


Bonn, 16.08.2016 Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Der Vorstand

Kontakt: Eifelhöhen-Klinik AG, Vorstand, Dr. med. Markus-M. Küthmann, Graurheindorfer Str. 137, 53117 Bonn, Tel. 0228 967782-0, E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag

16.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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