01.12.2015 17:45:06

DGAP-Ad hoc: EDAG Engineering Group AG

DGAP-Adhoc: EDAG Engineering Group AG legt Platzierungspreis auf 19,00 Euro je Aktie fest

EDAG Engineering Group AG / Schlagwort(e): Börsengang

01.12.2015 17:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE NACH AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Ad Hoc-Mitteilung: EDAG Engineering Group AG legt Platzierungspreis auf 19,00 Euro je Aktie fest

Die EDAG Engineering Group AG ("EDAG") hat den endgültigen Ausgabepreis für ihre Aktien auf 19,00 Euro je Aktie festgelegt.



Im Rahmen des Angebots werden 8.750.000 Aktien aus dem Bestand des Alleingesellschafters ATON GmbH platziert. Zusätzlich besteht eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von 1.312.500 Aktien ebenfalls aus dem Bestand des Alleingesellschafters ATON GmbH.

Sofern die Greenshoe-Option vollständig ausgeübt wird, erhöht sich die Gesamtzahl der abgegebenen Aktien auf 10.062.500. Das Gesamtvolumen der Emission beträgt rund 166.250.000 Euro ohne Berücksichtigung der Aktien aus der Mehrzuteilungsoption bzw. rund 191.187.500 Euro bei vollständig ausgeübter Mehrzuteilungsoption. Der Bruttoemissionserlös des Angebots fließt dem bisherigen Alleingesellschafter ATON GmbH zu.

Die Aktien von EDAG werden voraussichtlich morgen, 2. Dezember 2015, erstmals im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) lautet CH0303692047, die deutsche Wertpapierkennnummer lautet (WKN) lautet A143NB.

Wichtiger Hinweis

Diese ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements von EDAG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die EDAG betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. EDAG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind bei der EDAG Engineering Group AG, Schlossgasse 2, CH 9320 Arbon oder auf der Webseite von EDAG unter http://ir.edag.com kostenfrei erhältlich.

Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne von Artikel 652a des Schweizer Obligationenrechts oder anderer anwendbarer Rechtsvorschriften und auch kein Börsenzulassungsprospekt im Sinne der Zulassungsregeln der SIX Swiss Exchange AG.

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

01.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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