23.01.2015 12:17:42
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DGAP-Ad hoc: DF Deutsche Forfait AG
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Anleihe
23.01.2015 12:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Erforderliches Mindestquorum von 50 % nicht erreicht; Teilnahme von
39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals
- Zweite Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung
voraussichtlich Mitte Februar 2015
Köln, 23. Januar 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime
Standard ISIN: DE0005488795) gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne
Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN:
DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden
Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Insgesamt nahmen an der
Abstimmung vom 20. Januar 2015 (0:00 Uhr) bis 22. Januar 2015 (24:00 Uhr)
Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 11,76
Mio. vertreten. Das entspricht 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals,
wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist,
auch wenn 98,3 % des teilnehmenden Anleihevolumens dem
Restrukturierungskonzept zugestimmt haben. Die Gesellschaft wird für Mitte
Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer
Präsenzversammlung einladen. Die Einladung wird kurzfristig im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
DF Deutsche Forfait AG
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