27.03.2015 12:24:49
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DGAP-Ad hoc: DAB bank AG (Direkt Anlage Bank AG)
AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
27.03.2015 12:24
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest
München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in
München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht
mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP
Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch
die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG).
Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt, dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG festgelegt.
Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG am 13. April 2015 beurkundet wird.
Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG gefasst werden.
DAB Bank AG
Der Vorstand
Kontakt: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jürgen Eikenbusch, DAB Bank AG, +49 89 500 68 1595 oder ir@dab.com.
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