20.12.2017 22:39:36
|
DGAP-Ad hoc: Coreo AG
DGAP-Ad-hoc: Coreo AG / Schlagwort(e): Anleihe Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig ist.
Frankfurt am Main - 20. Dezember 2017 - Die Frankfurter Coreo AG (ISIN: DE000A0B9VV6) hat heute beschlossen, zur Finanzierung des weiteren Wachstums eine Optionsanleihe zu begeben. Die Optionsanleihe beinhaltet eine Kombination aus einer Anleihe im Volumen von 20 Mio. Euro mit einem Kupon von 10 % p. a. und 640.000 Optionen auf eine entsprechende Anzahl Aktien der Gesellschaft zu einem Ausübungspreis von 2,50 Euro je Option/Aktie. Die Optionsanleihe wurde vollständig bei Investoren der Serengeti Asset Management LP, einer bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) registrierten Investmentgesellschaft, platziert. Das Coreo-Management sieht in der Begebung einer Optionsanleihe eine sehr gute Möglichkeit, Kapital für weiteres Wachstum zu erhalten, ohne die Aktionäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verwässern. Der Erlös der Anleihe soll unmittelbar in aussichtsreiche Immobilienprojekte fließen, von denen Coreo einige bereits exklusiv verhandelt. Über die Coreo AG
Diese Ad hoc-Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Ad hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten. Diese Ad hoc-Mitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Ad hoc-Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU). Kontakt: Coreo AG Andrea Börner Investor Relations Grüneburgweg 18 D-60322 Frankfurt a. M. ir@coreo.de T: +49 (0) 69 219396-0
20.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Coreo AG |
Grüneburgweg 18 | |
60322 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 69 2193 96-0 |
Fax: | +49 69 2193 96-150 |
E-Mail: | ir@coreo.de |
Internet: | www.coreo.de |
ISIN: | DE000A0B9VV6 |
WKN: | A0B9VV |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
640593 20.12.2017 CET/CEST
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Coreo AGmehr Nachrichten
20.11.24 |
EQS-News: Coreo AG veräußert Immobilie in Bruchsal (EQS Group) | |
31.10.24 |
EQS-News: Coreo gibt Konzernhalbjahreszahlen (IFRS) bekannt (EQS Group) | |
13.06.24 |
EQS-Adhoc: Coreo AG plant ordentliche Kapitalherabsetzung (EQS Group) |