09.01.2006 14:59:00
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DGAP-Ad hoc: AZEGO AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
AZEGO verringert Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wesentlich:
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AZEGO verringert Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wesentlich:
Weitgehende Verständigung mit dem Finanzamt Wiesbaden in Sachen Umsatzsteuer-
Karussellgeschäfte; Beilegung des Rechtsstreits Lessingstraße
München, 09.01.2006. Die AZEGO Aktiengesellschaft (vormals firmierend unter
ACG Advanced Component Group AG), ISIN DE0005007702, gibt heute bekannt, dass
sie im Rechtsstreit mit dem Finanzamt Wiesbaden wegen angeblicher
Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte einen wesentlichen Erfolg erzielen konnte.
Rund drei Viertel der bisher strittigen Vorsteuer-Auszahlungen in Höhe von EUR
8,8 Mio. - bislang gegenüber dem Finanzamt durch Bankguthaben sowie Abtretung
von Geschäftsanteilen zweier deutscher Tochtergesellschaften gesichert -
wurden vom Finanzamt freigegeben.
Über den restlichen, streitigen Betrag steht die AZEGO AG mit dem Finanzamt
Wiesbaden weiter in Verhandlungen.
Die AZEGO AG beabsichtigt, einen wesentlichen Teil der freigegebenen Mittel
den freien Liquiditätsreserven zuzuführen, die sich damit deutlich erhöhen
werden. Außerdem soll die Präsenz der Gesellschaft in wachstumsstarken
Regionen wie z.B. Fernost und Osteuropa verstärkt werden, was durch die
Freigabe nun möglich geworden ist. Ein Teil des freigegebenen Betrages soll
zur endgültigen Beilegung des Miet-Rechtsstreits Lessingstraße verwendet
werden, in welchem die AZEGO AG im Sommer 2005 in einem Urkundenprozess
unterlegen war.
Auch in Frankreich ist die Gesellschaft weiterhin bemüht, das Verfahren wegen
angeblicher Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte der französischen Tochterfirma
AZEGO Technology Services (FR) S.A. erfolgreich zu beenden.
AZEGO Aktiengesellschaft
Siebertstraße 5
81675 München
Deutschland
ISIN: DE0005007702; DE000A0BVWL3
WKN: 500770; A0BVWL
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.01.2006
Recht/Prozesse
AZEGO verringert Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wesentlich:
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AZEGO verringert Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wesentlich:
Weitgehende Verständigung mit dem Finanzamt Wiesbaden in Sachen Umsatzsteuer-
Karussellgeschäfte; Beilegung des Rechtsstreits Lessingstraße
München, 09.01.2006. Die AZEGO Aktiengesellschaft (vormals firmierend unter
ACG Advanced Component Group AG), ISIN DE0005007702, gibt heute bekannt, dass
sie im Rechtsstreit mit dem Finanzamt Wiesbaden wegen angeblicher
Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte einen wesentlichen Erfolg erzielen konnte.
Rund drei Viertel der bisher strittigen Vorsteuer-Auszahlungen in Höhe von EUR
8,8 Mio. - bislang gegenüber dem Finanzamt durch Bankguthaben sowie Abtretung
von Geschäftsanteilen zweier deutscher Tochtergesellschaften gesichert -
wurden vom Finanzamt freigegeben.
Über den restlichen, streitigen Betrag steht die AZEGO AG mit dem Finanzamt
Wiesbaden weiter in Verhandlungen.
Die AZEGO AG beabsichtigt, einen wesentlichen Teil der freigegebenen Mittel
den freien Liquiditätsreserven zuzuführen, die sich damit deutlich erhöhen
werden. Außerdem soll die Präsenz der Gesellschaft in wachstumsstarken
Regionen wie z.B. Fernost und Osteuropa verstärkt werden, was durch die
Freigabe nun möglich geworden ist. Ein Teil des freigegebenen Betrages soll
zur endgültigen Beilegung des Miet-Rechtsstreits Lessingstraße verwendet
werden, in welchem die AZEGO AG im Sommer 2005 in einem Urkundenprozess
unterlegen war.
Auch in Frankreich ist die Gesellschaft weiterhin bemüht, das Verfahren wegen
angeblicher Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte der französischen Tochterfirma
AZEGO Technology Services (FR) S.A. erfolgreich zu beenden.
AZEGO Aktiengesellschaft
Siebertstraße 5
81675 München
Deutschland
ISIN: DE0005007702; DE000A0BVWL3
WKN: 500770; A0BVWL
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.01.2006
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