01.12.2014 12:35:54
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DGAP-Ad hoc: A.S.Creation Tapeten AG
A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
01.12.2014 12:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit der Ad-hoc-Meldung vom 25. Februar 2014 ist mitgeteilt worden, dass das
Bundeskartellamt einen Bußgeldbescheid erlassen hat, der sich auf zwei der
ursprünglich fünf Tatvorwürfe stützt. Einen Tatvorwurf hatte das
Bundeskartellamt bereits zu diesem Zeitpunkt fallen gelassen; jedoch stand
die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch aus, ob die beiden
verbliebenen, nicht im Bußgeldbescheid enthaltenen, Tatvorwürfe weiter
verfolgt werden sollen. Mit Schreiben des Bundeskartellamtes vom 24.
November 2014, zugestellt am 28. November 2014, steht nunmehr fest, dass
die entsprechenden Verfahren nach vier Jahren intensiver
Ermittlungstätigkeit seitens des Bundeskartellamtes eingestellt wurden.
Damit wird es in Deutschland neben den beiden bekannten Vorwürfen, auf die
sich der Bußgeldbescheid vom Februar 2014 bezieht, keine weiteren Verfahren
mehr geben. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat die A.S. Création Tapeten AG
zwischenzeitlich Einspruch eingelegt. Die zuständige
Generalstaatsanwaltschaft bzw. das Oberlandesgericht Düsseldorf werden nun
prüfen, ob die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe, dass die
Preiserhöhung zum 1. März 2006 sowie die Preiserhöhung zum 1. Januar 2008
zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen
Tapetenherstellern abgesprochen worden sein sollen, überhaupt zutreffend
sind und, sollte dies ganz oder teilweise bejaht werden, ob das verhängte
Bußgeld in Höhe von 10,0 Mio. EUR angemessen ist. Im Jahresabschluss 2013
hatte die A.S. Création Tapeten AG aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung
in Höhe von 2,0 Mio. EUR gebildet.
Die ursprünglich erhobenen fünf Tatvorwürfe stützten sich im Wesentlichen auf die Angaben der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, die als Kronzeuge (sog. Bonusantragssteller) die Ermittlungen seitens des Bundeskartellamtes ausgelöst hatte. Da sich inzwischen drei der fünf Tatvorwürfe als nicht haltbar herausgestellt haben, ist aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen insgesamt in Frage gestellt. Entsprechend schätzen der Vorstand und seine Rechtsberater die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unverändert positiv ein.
In Frankreich, wo die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines ihrer Auffassung nach kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eingeleitet hatte, liegen nach wie vor noch keine Informationen über die Höhe eines möglichen Bußgeldes vor. Entsprechend wurde hierfür noch keine Rückstellung gebildet. Von diesem Verfahren, das ebenfalls durch einen entsprechenden Bonusantrag der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG ausgelöst wurde, sind mit der SCE - Société de la conception et d'édition SAS und der MCF Investissement SAS zwei Gesellschaften der A.S. Création Gruppe betroffen.
Gummersbach, den 1. Dezember 2014
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Kontakt: Maik Krämer Vorstand Finanzen Südstr. 47 D-51645 Gummersbach Telefon + 49 - (0)22 61/542-387 Fax + 49 - (0)22 61/542-304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
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