02.08.2013 20:45:32
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DFL will Gespräche wegen neues Sky-Angebots suchen
Die DFL betonte am Freitag mit Verweis auf die Verträge die Grenzen der Exklusivität und schrieb in einer Pressemittelung: "Das Angebot einer separat buchbaren App, die möglicherweise unmittelbar nach Abpfiff alle Tore des aktuellen Spieltags beinhaltet, wirft in dieser Hinsicht einige Fragen auf. Die DFL wird in dieser Angelegenheit kurzfristig im Dialog mit den Beteiligten eine Klärung herbeiführen."
Der Pay-TV-Sender will über die neue App das Programm "Sky Sport News HD" für monatlich 4,49 Euro streamen. Strittig ist, ob die erworbenen Rechte das in der geplanten Form zulassen, weil damit kurz nach Spielschluss Bildern von den Spielen gezeigt werden.
Betroffen von der App wäre vor allem der Axel Springer (Axel Springer) Verlag, der erstmals Rechte für das Internet erworben hat und erst eine Stunde nach Spielschluss bewegte Bilder zeigen darf. Durch die schnellere Sky-App könnte Springer Exklusivität einbüßen.
Kunden des kostenpflichtigen "Bild plus"-Angebots können unter dem Label "Bundesliga bei Bild" für 2,99 Euro sogenannte Highlight-Zusammenfassungen der Spiele in kurzen und langen Versionen abrufen. Auf diese Form der Darstellung habe Springer ein exklusives Recht, hatte eine Sprecherin des Medienhauses am Donnerstag gesagt.
Nach Auffassung von Sky sind beide Angebote nicht zu vergleichen. Die Zusammenfassungen der Sky-App seien deutlich kürzer, gehe ein Spiel 0:0 aus, sei es auch möglich, dass gar keine Bilder zu sehen sind, hatte ein Sprecher ebenfalls am Donnerstag gesagt. Der App-Benutzer könne nicht das Spiel seiner Wahl aussuchen - ein wesentlicher Punkt des Bild.de-Angebots - sondern müsse dem Sky Livestream folgen.
"Die Medienpartner der Bundesliga haben im Rahmen der Ausschreibung klar definierte Rechte erworben. Dies gilt auch für das exklusive Recht von Axel Springer", schreibt die DFL. Weiter heißt es: "Alle Pakete enthalten bestimmte Berechtigungen, aber auch Grenzen, die die jeweiligen Exklusivitäten sicherstellen sollen. Diese Grenzen sind von allen Rechte-Inhabern einzuhalten."/mrs/DP/he
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