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27.09.2015 10:02:38

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt menschenrechtsbasierte UN-Nachhaltigkeitsziele

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele durch Deutschland und die UN-Generalversammlung an diesem Wochenende in New York. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hebt die Geltung der Nachhaltigkeitsziele für Deutschland hervor: "Das grundlegend Neue an den Nachhaltigkeitszielen ist, dass sie, wie die Menschenrechte, für alle UN-Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten, damit also auch für Deutschland. Ihre Umsetzung muss sich daher auch an den bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands orientieren."

Für viele Industrieländer stellt sich dabei die Frage, inwieweit Ziele wie Armut, Gesundheit oder Rechtsstaatlichkeit im Inland relevant sind. "Ein Abgleich der Nachhaltigkeitsziele mit den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien zeigt, wo konkreter Handlungsbedarf besteht", so Rudolf.

Das Institut hat einen solchen Abgleich für Deutschland vorgenommen: Empfehlungen für die deutsche Innenpolitik betreffen beispielsweise die bessere Messung und Verringerung von Kinderarmut, effektiven Zugang von Asylbewerbern zu Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarkt und sozialen Sicherungssystemen, den Abbau von Diskriminierung bei der Wohnungssuche und die aktive Prävention von Folter. In der Außenpolitik legen die UN-Menschenrechtsgremien Deutschland unter anderem nahe, sicherzustellen, dass Handels- und Agrarpolitiken keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte der Menschen in Einfuhrländern haben.

"Die Hinweise der UN-Menschenrechtsgremien sind äußerst wichtig für die nächsten Schritte, die die Bundesregierung, wie jedes andere Land, nun vornehmen muss: Die Anpassung der Nachhaltigkeitsziele und ihrer Indikatoren an die Situation in Deutschland und die Einrichtung eines nationalen Rechenschaftssystems zur regemäßigen Überprüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele", erklärt Rudolf. Bereits im März diesen Jahres hat das Institut empfohlen, Parlament und Zivilgesellschaft an diesen Prozessen systematisch zu beteiligen.

Rudolf: "Nur wenn die Politik und Politikprozesse Menschenrechte verwirklichen, sind sie nachhaltig - daher machen die neuen Nachhaltigkeitsziele Menschenrechte zum Maßstab. Wenn die Bundesregierung im Blick auf Nachhaltigkeit und Menschenrechte Vorreiter sein will, muss sie in Zukunft Innen- und Außenpolitiken daraufhin überprüfen, ob sie aus menschenrechtlicher Sicht nachhaltig sind."

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (September 2015): Sind die SDGs für Deutschland relevant? - Hinweise auf relevante Politikfelder ergeben sich aus den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien http://ots.de/0gAJb

Julia Kercher und Claudia Mahler (März 2015): Die Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals - Chance für die Umsetzung von Menschenrechten in und durch Deutschland" (aktuell 2/2015) http://ots.de/Pr5Va

OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte newsroom: http://www.presseportal.de/nr/51271 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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