27.10.2013 18:29:10
|
"DER STANDARD"-Kommentar: "Nach Ungarns Vorbild" von Julia Herrnböck
Denn anders kann man es nicht bezeichnen, wenn ein Obdachloser in Wien dafür Strafe zahlen muss, weil er in einem Schlafsack im Freien übernachtet hat. Dass jemand, der aus finanzieller Not in diese Lage geraten ist, die 140 Euro nicht zahlen kann und deshalb ins Gefängnis muss, ist nicht anders als das, was Orbán gerade durchsetzt.
Salzburg orientiert sich gleich am ungarischen Vorbild und setzt die Strafen so hoch an, dass eine mittellose Person bis zu zwei Wochen ins Gefängnis muss, wenn sie nicht in eine Obdachloseneinrichtung gehen möchte - oder kann, weil schlichtweg kein Anspruch besteht.
Österreich bietet im Gegensatz zu Ungarn genügend Schlafplätze und investiert viel Geld in Sozialarbeit. Doch es kann niemand dazu gezwungen werden, in einer Einrichtung zu leben. Wer einmal ein volles Notschlafquartier besucht hat, kann den Wunsch nachempfinden, dass die Freiheit unter freiem Himmel oft mehr wiegt. Die Kampierverordnung wurde 1985 geschaffen, um Zeltstädte von Touristen zu vermeiden. Wenn jetzt damit Obdachlose vertrieben werden, ist es höchste Zeit, sie zu überarbeiten.
Rückfragehinweis: Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS: Der Standard newsroom: http://www.presseportal.de/pm/62553 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62553.rss2
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!