20.12.2025 06:02:00

Das bringt 2026 - Zuverdienst für Arbeitslose wird eingeschränkt

Ab Jänner 2026 werden die Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosen eingeschränkt. Arbeitslose Personen dürfen dann nur mehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Alle anderen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ihre Nebenjobs aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren. Vor der Regeländerung durften AMS-Beziehende noch bis zu 551,10 Euro monatlich ohne Verlust von Leistungen dazuverdienen.

Ausgenommen von der Neuregelung sind Langzeitarbeitslose über 50 Jahren, Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und jene, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeit ausgeübt haben. Generell dürfen Langzeitarbeitslose oder Menschen, die wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Krankengeld bekommen haben, einmalig für 26 Wochen geringfügig arbeiten.

Ausnahmen für Menschen in Schulung

Ausnahmen wird es darüber hinaus für Personen geben, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Das sind etwa jene, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung mindestens vier Monate lang dauert und sich über mindestens 25 Wochenstunden erstreckt. Insgesamt gingen laut neuesten AMS-Daten Ende Juli rund 25.000 Arbeitslose in Österreich einer geringfügigen Beschäftigung nach.

Die Regierung erhofft sich durch die Maßnahme eine stärkere Arbeitsmarktintegration bzw. Anreize für arbeitslose Personen, einer Vollbeschäftigung nachzugehen. Kritiker befürchten hingegen, dass für bestimmte Gruppen prekäre Verhältnisse geschaffen werden. Besonders laut war der Protest in der Kulturszene, die auf die Arbeitsrealitäten vieler Kulturschaffender mit unregelmäßigem Einkommen aufmerksam machte und - letztlich vergeblich - eine weitere Ausnahmeregelung einforderte.

tpo/cri/ham

WEB http://www.ams.at

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