14.11.2020 19:37:00
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Corona - Hilfen für Unternehmen verdoppeln sich auf 3 Mrd. Euro
Während "körpernahe" Dienstleister, die jetzt schließen müssen, etwa Friseure oder Tätowierer, wie die Gastronomie und die Hotellerie für den November 80 Prozent des Vorjahresumsatzes als Entschädigung erhalten, sollen die Handelsbetriebe nur gestaffelt 20 bis 60 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten. Der Handel könne einen Teil des verlorenen Umsatzes später wieder nachholen, die Dienstleister hingegen nicht, "deshalb empfiehlt der Verfassungsdienst eine Differenzierung vorzunehmen", sagte Blümel. Handelsbetriebe mit verderblicher oder von der Saison abhängiger Ware würden 60 Prozent des Vorjahresumsatzes bekommen, wer wie der Möbelhandel auf Nachholeffekte hoffen kann, nur 20 Prozent. Die genauen Zuordnungen müssen noch getroffen werden.
Zumindest der Handelsverband war von der Argumentation nicht überzeugt und drohte am Samstag mit einer Klage. Die private Interessensvereinigung großer Handelsunternehmen, bzw. einzelne Mitglieder erwägen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), sie orten eine Ungleichheit beim staatlichen Ausgleich des Umsatzausfalls. "Zwischen den betroffenen Branchen darf kein Unterschied gemacht werden, immerhin wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird", so der Verband am Samstagabend in einer Aussendung. Händler würden "in größter Not in Unklarheit gelassen". Der Handelsverband fordert stattdessen einen Umsatzersatz von 80 Prozent, also in gleicher Höhe wie für die bereits von Schließungen betroffenen Branchen. "Pro Lockdown-Woche rechnen wir im Non-Food Handel mit einem Umsatzausfall von mindestens 900 Millionen Euro", so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will.
Der Umsatzersatz für die Lockdownzeit soll wegen der Verlängerung bis inklusive 6. Dezember auch für die ersten Dezembertage beantragt werden können, sagte Blümel. Anträge sollen ab dem 23. November möglich sein. Um die nötigen Anpassungen vornehmen zu können, werden aber bis dahin keine Anträge möglich sein. Bisher seien 30.000 Anträge für 900 Mio. Euro Umsatzersatz eingereicht worden, davon könnten 800 Mio. Euro "in den nächsten Tagen" ausbezahlt werden.
Abgesehen vom Umsatzersatz stellte Blümel den Unternehmen auch die Möglichkeit in Aussicht, für den Herbst Fixkosten erstattet zu bekommen. Ein Fixkostenersatz von bis zu 800.000 Euro, wie er von der EU-Kommission schon lange genehmigt ist, soll ab 23. November beantragt werden können. Zusätzlich verhandelt Blümel weiter mit der EU-Kommission über ein anderes Modell für den Fixkostenzuschuss, das den Unternehmen bis zu 3 Mio. Euro Unterstützung bringen soll. Hier seien aber die Verhandlungen schwierig. Jedenfalls reiche die Überschreitungsermächtigung im Budget 2020 von 28 Mrd. Euro, um die Kosten für die Coronahilfen zu bezahlen.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sagte in der gemeinsamen Pressekonferenz, dass auch die Kurzarbeit mit Null Prozent Arbeitszeit bis in die ersten Dezembertage hinein verlängert wird.
(Schluss) tsk/stf
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