05.07.2021 16:35:00
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Corona - EU-Kommission genehmigte Unterstützung von Veranstaltern
Die EU-Kommission hat eine österreichische
Regelung zur Unterstützung von Veranstaltern im Zusammenhang mit dem
Ausbruch des Coronavirus genehmigt. Das teilte die EU-Behörde am
Montag in Brüssel mit. Das Ziel der Regelung ist es, die
Veranstalter für die Kosten der Organisation von Veranstaltungen zu
entschädigen, falls diese durch die restriktiven Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus abgesagt oder erheblich eingeschränkt
werden, heißt es in der Mitteilung.
Das gelte für Veranstaltungen im Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 und steht in Österreich tätigen Veranstaltern aller Größenordnungen offen. Der Schadensersatz ist der EU-Kommission zufolge auf maximal 80 Prozent der tatsächlichen Nettokosten der abgesagten Veranstaltungen begrenzt, d. h. die Kosten abzüglich eventueller veranstaltungsbezogener Einnahmen und etwaiger Beträge aus Versicherungen, Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder anderen Quellen.
(Schluss) hel/maf
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