Einschränkungen |
14.11.2021 14:10:00
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Corona: Bund und Länder einigten sich auf Lockdown für Ungeimpfte
Von den ab Montag geltenden Ausgangsbeschränkungen betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Schon bisher waren sie von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist für Ungeimpfte nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.
Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität wird möglich sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten".
Der Ungeimpften-Lockdown betrifft rund zwei Millionen Menschen, muss am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und gilt vorerst auf zehn Tage befristet. Experten hatten im Vorfeld eine Kontaktreduktion um zumindest 30 Prozent gefordert. Ob dies mit einem Lockdown allein für Ungeimpfte möglich ist, wird von vielen Experten bezweifelt. Ein von 33 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern am Freitag veröffentlichtes Papier plädiert u.a. auch für eine "2G plus"-Regel, bei der auch Geimpfte und Genesene für Lokalbesuche einen PCR-Test vorweisen müssten.
APA
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