09.03.2016 19:47:37
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Chancengleichheit für Bürgerenergie-Projekte: Listenverfahren für Bürgerenergie bei Ökostrom-Ausschreibungen
Das "Listenverfahren" sieht vor, dass Bürgerenergie-Akteure nicht direkt an den umstrittenen Auktionen zur Ermittlung der EEG-Förderhöhe teilnehmen. Vielmehr soll die wettbewerblich ermittelte EEG-Vergütung aus einer Ausschreibungsrunde im Nachhinein auf das Bürgerwindprojekt übertragen werden. Interessierte Akteure werden von der Bundesnetzagentur auf einer entsprechenden Liste vermerkt. Sofern die Bürgerenergie-Gesellschaft ihren Windpark innerhalb bestimmter Fristen realisiert, erhält sie mit der Inbetriebnahme die gesicherte Vergütung. "Für kleine Akteure ist es besonders wichtig, dass sie schon in einer frühen Phase der Projektentwicklung mit einem konkreten Preis kalkulieren können", sagt Andreas Wieg von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.
Gegenüber großen Unternehmen haben Bürgerenergie-Akteure den Nachteil, dass sie die Kosten und Risiken einer Ausschreibung nicht über viele Projekte streuen können. Um einen Windpark zu realisieren, müssen schon in der Projektentwicklung oft sechsstellige Summen investiert werden. Erst dann kann man sich an der EEG-Ausschreibung beteiligen. Wenn man dann keinen Zuschlag erhält, sind diese Investitionen verloren. Für Bürgerenergie-Akteure kann dieses Risiko die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat diese Gefahr offenbar erkannt: "Viele Akteure tragen vor, dass diese verbliebenen Risiken ein Problem insbesondere für kleine, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften seien und dieses Problem nur durch Sonderregelungen befriedigend gelöst werden könne", heißt es im vorliegenden EEG-Referentenentwurf. Das erklärte Ziel der Bundesregierung lautet deshalb: "Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die hohe Akteursvielfalt gewahrt bleiben."
Leider verschärft der Referentenentwurf jedoch die Situation. Das BMWi will das drohende Aus der Bürgerenergie dadurch abwenden, dass es deren Projekte schon weit vor deren Genehmigung zur Ausschreibung zulässt und außerdem Erleichterungen bei eventuellen Strafzahlungen anbietet. Nach Einschätzung von Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy ein völlig falscher Ansatz: "Die Risiken von Ausschreibungen bleiben voll bestehen", so Keiffenheim, "zudem entsteht eine neue Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger in Projekte investieren, die am Ende keine Genehmigung erhalten.
Mit dem "Listenverfahren" wollen Greenpeace Energy und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften aufzeigen, welche Veränderungen nötig sind, damit die EEG-Regelungen der Akteursvielfalt tatsächlich helfen. "Wettbewerb und Akteursvielfalt sind miteinander vereinbar. Wir wünschen uns von der Bundesregierung, dass unser Vorschlag ernsthaft geprüft wird", resümiert Wieg.
Redaktioneller Hinweis: Eine Zusammenfassung des Listenverfahrens finden Sie unter www.greenpeace-energy.de/presse.html und unter www.genossenschaften.de.
OTS: Greenpeace Energy eG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/16698 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_16698.rss2
Pressekontakt: Dr. Andreas Wieg DGRV +49 30 726220-984 w@dgrv.de
Christoph Rasch Greenpeace Energy eG +49 40 808110-658 christoph.rasch@greenpeace-energy.de
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