01.10.2015 09:50:00

Causa Meinl - Atrium will sich gegen Sammelklage in Amsterdam wehren

Die Immobiliengesellschaft Atrium, Nachfolgerin der ehemaligen Meinl-Firma Meinl Eurpoean Land (MEL), hat die in den Niederlanden eingebrachte Sammelklage von Kleinanlegern erhalten, teilte sie am Donnerstag mit. Das Atrium-Manangement findet die Sammelkage ungerechtfertigt und will sich dagegen wehren.

Die von einem Wiener Anlegeranwalt gegründete niederländische "Stichting Atrium Claim" habe eine Feststellungsklage gegen Atrium in den Niederlanden eingebracht, obwohl die Gesellschaft ihren Sitz auf Jersey habe, so Atrium. "Die Gesellschaft betrachtet dies als einen ungeeigneten Versuch, Vorteile durch das Rechtsinstrument der Sammelklage nach niederländischem Recht zu erlangen, welche dieselben Themenbereiche betreffen, die in Investorenklagen gegenüber der Gesellschaft bereits in Österreich geltend gemacht wurden."

Der Wiener Anlegervertreter Eric Breiteneder hat den Gang in die Niederlande deshalb gewählt, weil es dort - im Gegensatz zu Österreich - kostengünstige und konsumentenfreundliche Massenverfahren gibt und Atrium seinen administrativen Sitz in Amsterdam habe, wie er bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz im Sommer ausgeführt hatte.

Breiteneder machte österreichischen Kleinanlegern, die mit Zertifikaten der früheren MEL Geld verloren haben, Hoffnung, so 70 bis 80 Prozent ihres Schadens zu bekommen. Seiner Schätzung nach gibt es rund 60.000 Betroffene mit einem Gesamtschaden von 100 bis 200 Mio. Euro, wobei viele noch gar keine rechtlichen Schritte unternommen hätten.

Die für das Sammelverfahren in den Niederlanden notwendige gemeinnützige Stiftung ("Stichting") war bereits im Oktober 2014 gegründet worden.

Atrium jedenfalls hält die Klage für "verfehlt und unbegründet" und will "alle notwendigen Schritte setzen, um angemessen zu reagieren", wie es in der heutigen Ad-hoc-Mitteilung hieß.

Die Rechtsanwälte von MEL-Anlegern werfen Atrium so wie auch der Meinl Bank seit Jahren vor, die Kleinanleger über das Risiko der MEL-Anlage in die Irre geführt zu haben. Das Papier sei als sicher wie ein Sparbuch verkauft worden, was es nicht war. Auch Ad-hoc-Aussendungen von MEL haben Anwälte im Visier. In der niederländischen Klage zum Beispiel wird Haftung wegen irreführender oder unvollständiger Ad-hoc-Mitteilungen geltend gemacht. Wenn die damalige MEL die Öffentlichkeit zum Beispiel ordentlich über die milliardenschweren Zertifikatsrückkäufe informiert hätte, hätten die Kleinanleger die Papiere nicht gekauft, so die Argumentation. Das Bekanntwerden der Rückkäufe hat den MEL-Kurs in den Keller rasseln lassen.

(Schluss) snu/itz

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