06.07.2023 15:27:00
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BUWOG-Prozess: Ex-Minister Grasser blitzte mit Anträgen beim VfGH ab
Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe.
Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.
Laut VfGH spreche aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.
Aber auch in puncto Verjährungsregelungen sah der VfGH keinen Handlungsbedarf: "Gesetzliche Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit, nicht der Sicherstellung einer angemessenen Verfahrensdauer, wie die Antragsteller argumentiert hatten", teilte der VfGH weiters mit. "Ob eine Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Zeit vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen, nicht aber eine Frage der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmung."
Grasser und weiteren Angeklagten wurde im Buwog-Prozess vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Mio. Euro privatisiert wurden. Die Ermittlungen zur Buwog-Causa starteten 2009, erst 2016 gab es eine Anklage, 2020 fielen die Urteile. Grasser fasste noch nicht rechtskräftig acht Jahre aus und bekämpft, wie berichtet, das Urteil.
fel/bel/kre
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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