08.07.2014 20:27:00
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Buwog - Grasser-Anwalt von Vorhabensbericht nicht überrascht
Dass die Sache nach fast fünfjährigen Ermittlungen auf eine Anklage zusteuere, sei nicht überraschend: "Aufgrund der überlangen Ermittlungsdauer war klar, dass man versuchen wird, eine Anklage zu erheben, um sich nicht der Peinlichkeit auszusetzen, dass man nach all dieser Zeit und der Vergeudung ungeheurer Ressourcen kein Ergebnis zustande bringt", sagte Ainedter.
Zugleich verwies der Grasser-Verteidiger darauf, dass der Vorhabensbericht noch der Genehmigung der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und des Justizministeriums bedarf. "Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht dort genau geprüft und nicht genehmigt wird", stellte Ainedter fest. Aus dem bisherigen Aktenstand ergebe sich nämlich "keineswegs eine eine Anklage rechtfertigende Verdachtslage". Man blicke daher "der Enderledigung mit großer Spannung und Interesse entgegen", bemerkte Ainedter.
Kritik übte der Anwalt daran, dass er von dem inhaltlich der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Bericht, der Ende Mai der OStA vorgelegt wurde, erst aus den Medien erfahren habe: "Weder ich noch Grasser haben von der Existenz eines Vorhabensberichts etwas gewusst." Inhaltlich könne aber "nichts großartig Neues" drinnen stehen, "weil es entgegen jüngster Medienberichte keine belastenden E-Mails einer ehemaligen Grasser-Mitarbeiterin geben kann", so Ainedter abschließend gegenüber der APA.
(Schluss) sso/ham
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