10.08.2010 07:06:12

Bundesarbeitsministerin von der Leyen verteidigt Rente mit 67

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Kritik der SPD an der Rente mit 67 zurückgewiesen. "Es stimmt nicht, wie die SPD behauptet, dass wir eine anhaltend schlechte Situation für Ältere auf dem Arbeitsmarkt haben", sagte von der Leyen der "Rheinischen Post" (Dienstag). Genau das Gegenteil sei der Fall.

    "In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der 60- bis 64-Jährigen in Arbeit um 12 Prozentpunkte auf inzwischen 40 Prozent gestiegen. Angesichts der großen Zahl gut ausgebildeter Älterer und des zunehmenden Fachkräftemangels muss man kein Prophet sein, um zu sagen: Dieser deutliche Trend wird anhalten", sagte die Ministerin.

    Die SPD will die Rente mit 67 solange aussetzen, bis ein größerer Anteil älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich auch Beschäftigung findet. Dies sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur der Kompromissvorschlag von SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz im parteiinternen Rentenstreit vor. Eine Quote wird in dem Papier nicht genannt.

    SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte am Sonntag in der ARD gesagt: "Solange es uns nicht gelingt, tatsächlich den Anteil derjenigen zu erhöhen, die zwischen 60 und 64 arbeiten, können Sie die Rente mit 67 nicht einführen, weil es de facto nichts anderes ist als eine Rentenkürzung." Heute arbeiteten 65 Prozent der Deutschen nicht einmal länger als 60 Jahre, sagte er zur Erläuterung.

    SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier trat dem Eindruck eines Streits mit Gabriel in dieser Frage entgegen. "Wir lassen uns da keinen Grundsatzstreit einreden", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). "Wir werden in Europa und Deutschland mittelfristig länger arbeiten müssen", sagte Steinmeier. Gabriel weise darauf hin, dass die Menschen auch die Möglichkeit haben müssten, länger zu arbeiten. "Das sind nur zwei Seiten ein und derselben Medaille."

    Die Altersgrenze für die Rente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Erst für Versicherte ab Jahrgang 1964 wird dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten./ol/DP/zb

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