23.11.2018 14:51:45

Bund soll auch für Qualitätssteigerungen der Schulen bezahlen dürfen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund soll künftig auch in die Qualität der Schulen investieren dürfen. Das sieht ein Kompromiss von FDP und Grünen einerseits und großen Koalition andererseits für die geplanten Digitalisierung von Deutschlands Schulen vor, wie FDP und Grüne am Freitag in Berlin mitteilten. Mit dem Kompromiss ist der Weg für eine Grundgesetzänderung frei, die dem Bund Milliardeninvestitionen in Schulen erlauben soll. Bildung ist eigentlich Ländersache. Wie es aus der Opposition hieß, hatten sich Teile der Koalition lange gesträubt, dass der Bund künftig Geld auch in Schulqualität stecken kann. Gemeint damit ist demnach unter anderem, dass bundesweite Bildungsstandards entwickelt werden - die Schüler am Ende also stärker bundesweit einheitlich als bisher vorankommen sollen.

Im Kern geht es bei dem gesamten Projekt aber zunächst einmal darum, die Schulen verstärkt mit Internet, WLAN, Servern, Tablets und dergleichen auszustatten und die Lerninhalte und Pädagogik dazu passend weiterzuentwickeln. Die Einigung zwischen Opposition und Koalition war nötig, weil die Koalition für die Grundgesetzänderung im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit braucht, wie danach auch im Bundesrat. Ab 2019 sollen insgesamt fünf Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.

Die Einigung erfolgte am Freitag zwischen den Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, wie es weiter hieß. Die Beteiligten einigten sich demnach auf folgende Änderung des Artikels 104c Grundgesetz: "Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen (...) gewähren." Der Bundestag werden diese und weitere neue Passagen im Grundgesetz schon in der kommenden Woche abschließend beraten. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, dass hohe Summen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen./bw/DP/fba

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