19.12.2017 22:36:00

Budgetausschuss ebnet Weg für gesetzliches Budgetprovisorium

Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt für 2018 kein reguläres Budget vor. ÖVP und FPÖ brachten nun im Parlament einen Gesetzesvorschlag über ein Budgetprovisorium ein, der Dienstagabend Thema im Budgetausschuss war. Aufgrund eines Fristsetzungsantrags wird der Gesetzesentwurf morgen, Mittwoch, im Nationalrat behandelt und soll mit 8. Jänner 2018 in Kraft treten.

Die Opposition stimmte geschlossen für die Streichung des Punkts von der Tagesordnung. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ plenumsreif gemacht, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Der im Ausschuss per Abänderungsantrag ergänzte Gesetzesentwurf fügt das neu geschaffene Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport in die Budgetstruktur ein. Das Budgetprovisorium soll schon Anfang Jänner in Kraft treten, um eben diesem Ministerium rechtzeitig die erforderlichen Budgetmittel und Personal zur Verfügung zu stellen und es handlungsfähig zu machen, erklärten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Roman Haider (FPÖ) die Dringlichkeit des Beschlusses. Die übrigen finanziellen Umschichtungen, die durch die Kompetenzänderungen bei den Ministerien entstehenden, bleiben laut den Erläuterungen des Abänderungsantrags bis zu einer weiteren Novelle offen.

Da der Abänderungsantrag nach Ansicht der SPÖ technische Mängel aufwies, wollte sie das gesetzliche Budgetprovisorium zunächst von der Tagesordnung des Ausschusses nehmen, dann beantragte sie die Vertagung und stimmte schließlich dagegen. Kai Jan Krainer ortete Fehler, die sich aus Zeitmangel eingeschlichen hätten. Diese ließ die ÖVP umgehend berichtigen. "Speed kills quality", kritisierte Krainer einen weiteren Fehler, behielt sich aber dessen Aufdeckung für die Nationalratssitzung vor. Von der Liste Pilz gab es Kritik an der späten Vorlage des Abänderungsantrags.

Laut dem vorliegenden Gesetz ist das Budget 2017 Grundlage für das Jahr 2018, sofern keine Ausnahme vorgesehen ist. Alle Bestimmungen aus 2017, Voranschläge, Angaben zur Wirkungsorientierung und der Personalplan sind demnach auch im kommenden Jahr gültig. Legt der Finanzrahmen andere Auszahlungsobergrenzen fest, so gilt der jeweils niedrigere Wert. Die Überschreitungsermächtigungen aus dem Vorjahr dürfen 2018 nicht angewendet werden.

Der neue Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) betonte im Ausschuss, dass das Nulldefizit als Grundziel weiterhin angestrebt werde. Es sollen aber auch Entlastungen der Bürger ermöglicht werden, wies er auf laufende Gespräche zum Regierungsprogramm hin. Das Nulldefizit könne als Grundziel angesehen werden, das aber nicht um jeden Preis erfüllt werden müsse. In den nächsten Wochen will Löger intensiv an einem Doppelbudget für 2018 und 2019 arbeiten. Ein detaillierter Budgetfahrplan liegt noch nicht vor, informierte er die Abgeordneten. Das neue Budget soll in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden.

(Schluss) ham/tsk

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