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06.01.2024 11:29:00

Budget - Auszahlungen bis November 1,1 Mrd. niedriger als im Vorjahr

Der Budgetvollzug des vergangenen Jahres zeigt bis November 2023 Auszahlungen in der Höhe von 96,4 Milliarden Euro und damit um 1,1 Milliarden weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gesunken sind vor allem jene Auszahlungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krisenbewältigung, gestiegen unter anderem für Pensionen und Pflege. Dem gegenüber stehen Einzahlungen von 89 Milliarden Euro und damit um 6,2 Mrd. mehr als im Jahr zuvor, wie das Finanzministerium bekannt gab.

Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich bis Ende November 2023 damit auf -7,4 Milliarden Euro und ist damit um 7,3 Milliarden Euro positiver als im Vergleichszeitraum 2022 (-14,8 Mrd. Euro), womit er sich praktisch halbiert hat. Am höchsten gestiegen sind die Einzahlungen im Bereich der öffentlichen Abgaben, nämlich um 4,5 Milliarden Euro.

Im Budget nieder schlägt sich auch die Stromkostenbremse (plus 0,8 Milliarden), genauso stiegen die Auszahlungen der Refinanzierungskosten des Bundes infolge des gestiegenen Zinsniveaus (plus 1,6 Mrd.), Pensionen (plus 2,1 Mrd.) und für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (plus 1,1 Mrd). Finanzminister Magnus Brunner zeigt sich ob dieser Zahlen zufrieden: "Die Teuerung ist besonders im Energiebereich weiterhin eine Belastung für viele Menschen in Österreich. Die Bundesregierung hat daher entschieden, die Stromkostenbremse zu verlängern und die Energieabgaben auch bis Ende 2024 zu senken - das wirkt preisdämpfend. Damit sorgen wir für nachhaltige Entlastung im Energiebereich. Trotz der umfassenden Energie-Entlastungsmaßnahmen halten wir sowohl 2023 als auch 2024 die 3%-Maastricht-Grenze ein", wird er in einer Aussendung zitiert.

Ebenfalls vorgelegt wurde heute der Förderungsbericht 2022, der zu einem großen Teil von den Folgen der COVID-19-Pandemie geprägt ist, aber einen merklichen Rückgang der Covid-Förderungen dokumentiert. Direkte Förderungen des Bundes erreichten die Summe von 13,5 Mrd. Euro (-7,4 Mrd. Euro), das sind etwa 35,5 % weniger als im Jahr davor. Rund ein Drittel der direkten Förderungen entfällt dabei weiterhin auf Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie. 3,5 Milliarden Euro ist auf die "UG 45 (Bundesvermögen)" zurückzuführen, in der die COFAG-Unternehmenshilfen verbucht wurden. Es folgt die Land- und Forstwirtschaft mit 2,4 Mrd. und die Arbeitsmarktpolitik, an die 2,3 Mrd. Euro an direkten Förderungen ausgeschüttet wurden. Insgesamt wurden 2022 nur mehr 4,5 Mrd. Euro an direkten Förderungen aus dem Bundeshaushalt unter dem Titel COVID-19 ausbezahlt (2021: 13,6 Mrd. Euro, 2020: 11,6 Mrd. Euro).

Dazu kamen noch indirekte Förderung in der Höhe von 24,4 Milliarden Euro. Gegenüber 2021 erhöhten sich diese um insgesamt 3,7 Mrd. (+18,0 %). Wesentlich für die Steigerung waren Maßnahmen gegen die Teuerung und ihre Auswirkungen, wie die Senkung der Elektrizitätsabgabe, der Teuerungsabsetzbetrag oder die Erhöhung des Familienbonus Plus samt Kindermehrbetrag. Daneben gibt es auch nicht quantifizierbare Steuererleichterungen (z.B. Steuerbefreiungen für gemeinnützige Organisationen), sodass die Gesamtwirkung der indirekten Förderungen höher liegen dürfte.

ji/an/tes

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