04.12.2012 20:50:58
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Börsen-Zeitung: Ohne Zufallstreffer, Kommentar zum Schweizer Steuerabkommen von Angela Wefers
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist tot, frohlockte Walter-Borjans nach dem Mediencoup. Denn: Wer will schon ein Abkommen, bei dem unverfrorene Steuerhinterzieher weniger bezahlen als ehrliche Steuerbürger, weil die mit Bern vereinbarte Vergangenheitsbewältigung billiger ist, als wenn Vermögen regulär besteuert worden wäre. So zumindest argumentiert die SPD.
Nun mag es in der Vergangenheitsbetrachtung richtig sein, dass deutsche Steuerpflichtige hierzulande mehr bezahlt hätten, wenn sie ihr Vermögen regulär versteuert hätten, anstatt in die Schweiz zu fliehen. Hätte, wäre, würde - ist jedoch passé. Auch die Bochumer Staatsanwaltschaft hat gerade festgestellt, dass ihr Arm nur zehn Jahre zurückreicht - so lang, wie Steueransprüche nicht verjähren. Genauso weit reicht genau deshalb das Steuerabkommen. Schon daraus differiert die Last mit Blick auf ehrliche Steuerbürger hierzulande.
Richtig ist, dass ein durch die Behörden aufgedeckter Steuerhinterzieher stärker blutete, als dies das Abkommen vorsieht. Doch bleiben Käufe illegal beschaffter Daten Zufallstreffer, ganz abgesehen davon, wie man bewertet, dass der Staat sich zum Hehler macht, um Steuern einzutreiben. Von einer gleichmäßigen Besteuerung kann jedenfalls keine Rede sein.
Ein rechtlich klarer Zustand ist dem allemal vorzuziehen. Vor allem sorgt das Abkommen dafür, dass Kapitalerträge in der Schweiz künftig genauso wie in Deutschland besteuert werden. Darin liegt der größte Wert. Für die Vergangenheit wird das Kapital - nicht der Ertrag - mit Sätzen zwischen 21 und 41% belastet. Auch dies ist kein Alibibetrag. Im Übrigen hat die SPD mit der "Brücke in die Steuerehrlichkeit" selbst schon eine Amnestie versucht. Dieser war jedoch geringer Erfolg beschieden, weil eine grundlegende Reform der Kapitalertragsbesteuerung unterblieb. Blockiert die SPD das Steuerabkommen, wie es ihr politischer Wille ist, dann ist die Alternative: nichts. Und jedes Jahr verjähren weiter Ansprüche.
Originaltext: Börsen-Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2
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