26.06.2013 21:17:58
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Börsen-Zeitung: Am längeren Hebel, Kommentar zur Vereinheitlichung der Verschuldungsquotenberechnung durch den Baseler Ausschuss, von Bernd Neubacher.
Auch europäische Häuser haben aber wenig Anlass zu frohlocken, erhöht das Baseler Papier doch die Wahrscheinlichkeit, dass die Regulierer die Leverage Ratio, nun einheitlich zu handhaben, nach einer Beobachtungsphase 2018 als verbindliche Mindestvorgabe einführen. Manche Bank, die sich bisher auf die Reduktion von Risikoaktiva konzentrierte, wird sich strecken müssen, eine an IFRS angelehnte Leverage Ratio zu meistern. Im Vergleich mit den Risikoaktiva mag ihr Kernkapital üppig erscheinen, auch weil Staatsanleihen null Risiko beigemessen wird. Stellt man das Kernkapital aber ins Verhältnis zu sämtlichen Aktiva, schnurrt die Eigenkapitalausstattung rasch auf Quoten zusammen, die weit entfernt sind von jenen, die ein Betrieb zeigen muss, damit die Bank ihn für kreditwürdig hält.
Über Vor- und Nachteile von Schuldenquote einer- und Risikogewichtung andererseits wird daher diskutiert werden, bis der Baseler Ausschuss über die verbindliche Einführung der Leverage Ratio entschieden hat. Dabei ist längst klar: Mit ihrer Ignoranz gegenüber Risiken taugt die Schuldenquote nicht als einziger Maßstab der Regulierung. Unverzichtbar aber ist sie als Ergänzung der nach Risikoaktiva und oft anhand bankinterner Modelle berechneten Kernkapitalquoten, und dies nicht nur, weil der Glaube an Modelle und die Berechenbarkeit von Risiken in der Krise gelitten hat: Die Leverage Ratio wirkt Regulierungsarbitrage entgegen. Damit verlängert sie den Hebel, an dem Aufseher und Investoren sitzen.
Wer etwa im Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank liest, dass der Fremdkapitalhebel großer deutscher Banken 2008 im Einzelfall mehr als 70 betrug, wundert sich nicht darüber, dass die Krise manches Haus aus der Kurve trug.
(Börsen-Zeitung, 27.6.2013)
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