28.12.2012 08:23:36
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Bislang kaum Interesse an Pflegezeit für Familien
Vorgesehen ist, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um nahe Angehörige zu pflegen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, zahlt der Arbeitgeber ein höheres Gehalt, zum Beispiel 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist. Auf diese Form der Auszeit besteht aber kein Rechtsanspruch.
Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums sagte, das Beispiel der Altersteilzeit, die sehr ähnlich organisiert gewesen sei und nach zehn Jahren 100 000 Teilnehmer hatte, zeige, dass solche großen gesellschaftlichen Vorhaben eine Anlaufzeit brauchen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte die Regelung. Die Zahlen belegten, dass das Gesetz nicht notwendig sei, sagte ein Sprecher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten je nach Einzelfall und Betrieb selbst etwas für Pflegezeiten vereinbaren. Die stellvertretende DGB-Chefin Ingrid Sehrbrock monierte den fehlenden Rechtsanspruch. Dadurch fehle dem Gesetz die "soziale Prägekraft" und der "soziale Mindeststandard".
In Deutschland werden dem Bericht zufolge mehr als 1,6 Millionen Menschen von Angehörigen und ambulanten Diensten zu Hause gepflegt./sk/DP/jkr
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