04.07.2013 12:31:32

BGH: Mieterhöhung darf höher ausfallen als ortsüblich

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach einer Erhöhung darf die Miete unter Umständen auch höher ausfallen, als es im Ort üblich ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Im Mietspiegel vorgesehene Zuschläge etwa für Einfamilienhäuser müssten berücksichtigt werden, heißt es der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung. Das gelte auch dann, wenn dadurch die Mieten höher ausfielen als im Mietspiegel.

    Mieterhöhungen richten sich in der Regel nach einem Mietspiegel, der für die jeweilige Gemeinde erstellt wird. Er zeigt eine Preisspanne und wird ermittelt anhand der in der Gemeinde üblichen Mietpreise der letzten Jahre. Die Mieter müssen den Erhöhungen zustimmen. In manchen Mietspiegeln sind Zuschläge etwa für Einfamilienhäuser vorgesehen.

    In dem Fall wollten die Mieter einer ehemaligen Soldatensiedlung einer Mieterhöhung 2009 nicht zustimmen, der Vermieter klagte. Das Landgericht Aachen setzte daraufhin die im Mietspiegel vorgesehenen Zuschläge für Einfamilienhäuser nicht an, da die Mieten sonst zu hoch ausfielen. Derartige Zuschläge sollten jedoch Besonderheiten abbilden, die im Mietspiegel nicht berücksichtigt worden seien, urteilte der BGH nun./din/DP/fbr

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