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09.08.2016 22:57:38

BERLINER MORGENPOST: Die Tücken des Gesetzes; Leitartikel von Andreas Abel zum Urteil des Verwaltungsgerichts zu Zweitwohnungen

Berlin (ots) - An den Zweitwohnungen zeigt sich, dass das Gesetz Lücken aufweist. Für die Versorgung der Hauptstädter mit Wohnraum ist es egal, ob eine solche Wohnung zeitweise leer steht oder als Ferienapartment vermietet wird. Die Bezirksämter argumentierten, sie wollten einem Missbrauch vorbeugen. Sie sahen die Gefahr, dass Inhaber ihre Zweitwohnung überwiegend nicht selbst nutzen, sondern es sich in Wahrheit um eine gewerbliche Ferienwohnung handelt. Das ist möglicherweise auch so. Nur korrespondiert eine solche Sichtweise nicht mit der gesetzlichen Grundlage. Sollte das Urteil höchstinstanzlich bestätigt werden, könnten also Ferienwohnungsbetreiber einen Zweitwohnsitz anmelden und für diesen dann eine Ausnahmegenehmigung für die Zweckentfremdung beantragen. Das hat das Parlament als Gesetzgeber sicherlich nicht gewollt. Den ganzen Kommentar lesen Sie unter www.morgenpost.de/208032779

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