Außerordentliche HV |
31.07.2014 16:59:00
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Beko plant Aktienrückkauf und Kapitalschnitt
Mit 1. Oktober trete eine österreichische Rechtsvorschrift in Kraft, bis dahin müssten bei kleinen Aktiengesellschaft alle Inhaberaktien auf Namensaktien getauscht werden. Wer das nicht tue, verliere seine Rechte als Aktionär, so Kotauczek auf APA-Anfrage. Man habe daher entschieden, alle verbleibenden Inhaberaktien einzuziehen. Kotauczek, der selbst Beko-Großaktionär ist, übte Kritik am "kapitalmarktfeindlichen" österreichischen Gesetzgeber, der Beko zu diesem Kapitalschnitt zwinge.
Im Amtsblatt heißt es in der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft zum Zwecke "eines kursschonenden Ausstiegs" von Aktionären, die bisher über Inhaberaktien verfügten, und zur teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre.
(Schluss) pro/itz
ISIN AT0000908603 WEB http://www.beko.at
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