08.01.2014 21:19:59

Badische Zeitung: BGH-Entscheidung: Vernünftiges Urteil Kommentar von Christian Rath

Freiburg (ots) - Eltern haften in der Regel nicht für illegale Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder im Internet. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer volljährig ist, sollte wissen, was erlaubt und verboten ist, und braucht keine Belehrung der Eltern mehr. Umgekehrt müssen die Eltern dann aber auch nicht beweisen, dass sie ihre volljährigen Kinder ausreichend ermahnt haben, den heimischen Internet-Anschluss nicht zu missbrauchen. Diese Grundsätze sind vernünftig und entsprechen durchaus dem gesunden Menschenverstand. Erstaunlich, dass es sieben Jahre dauerte, bis sich diese Ansicht jetzt in letzter Instanz durchsetzte. Im Ergebnis erschweren derartige BGH-Urteile natürlich die Tätigkeit von Abmahnanwälten. Denn diese kennen nur den Internet-Anschluss, von dem aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wer der konkrete Täter ist, wissen sie nicht. Wenn sie sich nicht mehr an den Anschlussinhaber halten können, dürften sie in der Regel leer ausgehen. Mit Leuten, die 3450 Euro für einen Serienbrief verlangen, hat aber niemand Mitleid. Auch nicht mit Musikfirmen, die solche Kanzleien beauftragen. Unter dem Strich haben die Abmahn-Aktivitäten das Urheberrecht auch nicht verteidigt, sondern eher seine Legitimität in Teilen der Gesellschaft in Frage gestellt. Die Bundesregierung hat deshalb die Abmahnkosten zurecht gedeckelt. Dass die Anwälte dies inzwischen mit neuen Tricks wieder unterlaufen, zeigt, dass sie nichts gelernt haben.

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