06.03.2014 22:17:59
|
Badische Zeitung: Abofallen im Internet: Späte Klärung Kommentar von Wolfgang Mulke
Freiburg (ots) - Wer Kunden im Internet trickreich in eine
Abofalle lockt, ist ein Betrüger. Moralisch war dies immer schon
unstreitig, juristisch leider nicht. Der Bundesgerichtshof hat dies
nun klargestellt. Das ist erfreulich, auch wenn die Entscheidung für
die meisten Opfer zu spät kommt. Ihr Geld ist längst verschwunden
oder nicht mehr einklagbar, weil die Tat verjährt oder der Schaden so
gering ist, dass sich eine Klage nicht lohnt. Doch zumindest mit
einer Strafanzeige müssen jetzt wohl manche der schwarzen Schafe des
Internets rechnen. Einige von denen fordern ja noch heute
vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten sich nicht
scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen.
http://mehr.bz/khsts55
OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2
Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 redaktion@badische-zeitung.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!