15.11.2016 23:47:39
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Badische Neueste Nachrichten: zu Selektorenlisten Kommentar von Martin Ferber
Karlsruhe (ots) - Nach Ansicht des Gerichts haben die Kontroll-
und Aufklärungsinteressen des Parlaments ihre Grenzen, wo die
Sicherheit des Landes auf dem Spiel steht. Geheimdienste sind nun mal
keine normalen Behörden, sondern sie agieren in einer Grauzone, in
der nicht alles ausgeleuchtet werden kann. Und das sogar mit dem
Segen der Verfassungshüter.
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