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15.11.2016 23:47:39

Badische Neueste Nachrichten: zu Selektorenlisten Kommentar von Martin Ferber

Karlsruhe (ots) - Nach Ansicht des Gerichts haben die Kontroll- und Aufklärungsinteressen des Parlaments ihre Grenzen, wo die Sicherheit des Landes auf dem Spiel steht. Geheimdienste sind nun mal keine normalen Behörden, sondern sie agieren in einer Grauzone, in der nicht alles ausgeleuchtet werden kann. Und das sogar mit dem Segen der Verfassungshüter.

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