20.09.2013 22:53:58

Badische Neueste Nachrichten: Der mündige Verbracuher

Karlsruhe (ots) - Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode haben Union und FDP noch ein Gesetz durch den Bundesrat bekommen, das die Rechte der Verbraucher nachhaltig stärkt. Mit abschreckend hohen Bußgeldern und neuen Obergrenzen für Gebühren will es unlauterer Telefonwerbung, übereifrigen Inkassobüros und teuren Abmahn-Anwälten einen Riegel vorschieben. Dazu aber müssen die Verbraucher auch mitspielen. Das beste Anti-Abzocke-Gesetz ist nichts wert, so lange die meisten Menschen nur genervt den Hörer auflegen anstatt sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, wenn jemand versucht, sie über den Tisch zu ziehen. Es verfehlt seinen Zweck, wenn Kunden sich durch aggressive Briefe einschüchtern lassen und aus Angst vor juristischen Scherereien lieber bezahlen als zu prüfen, ob die Forderung eines Inkasso-Unternehmens auch berechtigt ist. In der Branche gibt es etliche schwarze Schafe, die versuchen, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existieren. Auch die Gebühren von einschlägig spezialisierten Anwälten, die gegen das unerlaubte Herunterladen von Musikstücken oder Videos aus dem Internet vorgehen, spotten häufig jeder Beschreibung. Mit ihrem Anti-Abzocke-Gesetz hat die Koalition also lediglich einen Rahmen geschaffen, in dem Verbraucher sich sicherer fühlen können. Im Einzelfall, bei einer dubiosen Rechnung oder einem fragwürdigen Gewinnspielvertrag liegt es an ihnen selbst, ihre neuen Möglichkeiten auch zu nutzen. Obwohl unlautere Telefonwerbung im Prinzip jetzt schon verboten ist, gibt es noch immer Call-Center, deren Betreiber sich mit dreisten Methoden an gutgläubigen Verbrauchern zu bereichern versuchen. Sie werden ihre unseriösen Geschäftspraktiken erst einstellen, wenn das Risiko, vor Gericht zu landen, größer ist als die Aussicht auf einen schnellen Euro.

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Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de

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