Konkursverfahren |
23.08.2021 16:48:00
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AutoBank-Konkurs eröffnet - Auf Antrag der FMA
Gläubiger können ihre Forderungen bis 6. Oktober anmelden. Die erste Gläubigerversammlung und Berichts- sowie Prüfungstagsatzung wurde für 20. Oktober am HG Wien angesetzt. Zum Insolvenzverwalter ist der Wiener Rechtsanwalt Norbert Abel bestellt worden.
Nachdem die AutoBank AG selbst ihre Zahlungsunfähigkeit einbekannt hat, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) am 17. August die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts beantragt. Schon am 30. Juli hatte die FMA der AutoBank per Bescheid die Fortführung ihrer Geschäfte untersagt. Damit trat ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ein.
Die Einlagensicherung Austria (ESA) zahlte von 107 Mio. Euro gesicherten Einlagen den Kunden der Bank 72,89 Mio. Euro aus, jedoch verfügte die Bank nur über 44,22 Mio. freie liquide Mittel. Daher zeigte die AutoBank der FMA gegenüber den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit an. Weil ein Teil der Einlagen in den Aktiva, vor allem Kfz-Kreditverträgen der Bank, längerfristig gebunden sei, könne man die fälligen ESA-Verpflichtungen aktuell nicht begleichen, erklärte das Institut am 12. August. Die FMA war sodann per Gesetz verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen.
"Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte", hatte die FMA vor knapp einer Woche dazu erklärt.
sp/ivn
APA
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