07.11.2010 16:21:33
|
Auto Club: Winterreifenpflicht eine Zumutung
In dem Entwurf der Regierung heißt es: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)." Der ACE-Sprecher kritisierte: "Das kann man vom Autofahrer nicht verlangen, dass er das versteht." Der Bundesrat verabschiedet die Vorlage voraussichtlich Ende des Monats.
Grundsätzlich unterstütze der Verband die schärferen Regeln, weil die alten Vorschriften zu unbestimmt seien. "Wir wollen aber eine rechtssichere Formulierung", sagte der Sprecher. Die aktuelle sei eine Zumutung. Ähnlich hatte sich auch bereits der ADAC geäußert. Bereits vor Jahren hätte der Auto Club Europa eine sprachlich entrümpelte Straßenverkehrsordnung vorgelegt. Diese sei jedoch "in den Mühlen des Ministeriums zermahlen worden".
Die neue Winterreifenverordnung war nötig geworden, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg eine Präzisierung darüber gefordert hatte, was genau unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen sei. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Regelungen zu schwammig seien. Künftig sind die Bezeichnung als "M+S Reifen" und eine Mindestprofiltiefe nötig./cfa/DP/he
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!