13.02.2023 15:40:38
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APA ots news: Presseaussendung zur 35. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums und Empfehlung (FMSG/1/2023) zur KIM-V
Wien (APA-ots) - Das Gremium hat in seiner 35. Sitzung am 13. Februar
2023 schwerpunktmäßig die Entwicklungen bei
Wohnimmobilienfinanzierungen seit der Einführung der
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V)
sowie deren Anpassungsbedarf diskutiert.
Wesentliche Entwicklungen bei privaten Wohnimmobilienkrediten
In der zweiten Jahreshälfte 2022 haben die deutlichen Anstiege der
Zinsen und Inflationsraten die die Nachfrage nach Immobilien und
daher nach Immobilienkrediten deutlich reduziert. Dies war nicht nur
in Österreich, sondern im gesamten Euroraum und weltweit zu
beobachten. Das Gremium hat dabei insbesondere festgestellt, dass der
Rückgang der Neukreditvergabe in Deutschland, dessen Immobilienmarkt
strukturell mit Österreich vergleichbar ist und eine vergleichbare
Dynamik erlebt hat, ähnlich stark ausgeprägt ist wie in Österreich,
auch wenn in Deutschland keine kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen
eingesetzt wurden.
Das Gremium hat auch die seit der letzten Sitzung neu zur Verfügung
stehenden Daten zu den Vergabestandards analysiert und dabei
festgestellt, dass sich für den Gesamtmarkt die Vergabestandards im
dritten Quartal 2022 zwar verbessert haben, ein hoher Anteil aber
weiterhin zu nicht-nachhaltigen Konditionen im Sinne der KIM-V und
FMSG-Leitlinie vergeben wurde. Dabei ist zu beachten, dass die KIM-V
in einem der drei Monate des dritten Quartals 2022 noch nicht in
Kraft getreten war.
Dazu kommt, dass der Anteil der neu vergebenen Kredite mit variabler
Verzinsung seit Mitte des Jahres 2022 deutlich angestiegen ist. Das
Gremium erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es im Zuge der
Presseaussendung zur 31. Sitzung
(https://www.fmsg.at/publikationen/presseaussendungen/2022/31te-sitzu
ng.html) die Leitlinie zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe um
eine Begrenzung der Schuldendienstquote für Kredite mit variabler
Verzinsung(1) ergänzt hat.
(ad1) Begrenzung der Schuldendienstquote in Höhe von 30% für Kredite
mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, wenn die Zinsbindung kürzer
als die Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.
Empfehlung zur Weiterentwicklung der bestehenden Maßnahmen für
Wohnimmobilienfinanzierungen
Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Entwicklungen sieht das
Gremium die Notwendigkeit der KIM-V als bestätigt an.
Nichtsdestotrotz erachtet das Gremium in Fortsetzung der Diskussion
der letzten Sitzung die Weiterentwicklung der KIM-V als sinnvoll.
Das FMSG empfiehlt der FMA daher, die KIM-V insofern anzupassen, als
dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des
Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom
Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese
Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80%
des gemäß CRR geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie
betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart
werden. Zur Vermeidung übermäßiger Schwankungen empfiehlt das
Gremium, eine Untergrenze von einer Million Euro für das
Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts vorzusehen. Zudem empfiehlt
das Gremium, bei Paaren als gemeinsame Kreditnehmer:innen die bisher
bestehende Geringfügigkeitsgrenze pro Person festzulegen.
Das FMSG empfiehlt der FMA weiters, die Vorfinanzierungen von
nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe
dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren
ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen, da diese Form
der öffentlichen Zuschüsse die Verschuldung von Kreditnehmer:innen
nur vorübergehend erhöht.
Damit wird einerseits die Flexibilität der KIM-V weiter erhöht,
anderseits aber sichergestellt, dass die zusätzlichen Risiken daraus
begrenzt bleiben. Das Gremium erinnert daran, dass bereits jetzt im
internationalen Vergleich großzügige Ausnahmekontingente zur
Verfügung stehen.
Das Gremium empfiehlt, dass diese Änderungen mit 1. April 2023
gemeinsam mit den entsprechenden Änderungen des Meldewesens in Kraft
treten.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe
ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter
des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der
Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG
kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
Rückfragehinweis:
Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Dr. Christian Gutlederer
(+43-1) 404 20/6900
kontakt@fmsg.at
https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0113 2023-02-13/15:35
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