13.02.2023 15:40:38

APA ots news: Presseaussendung zur 35. Sitzung des...

APA ots news: Presseaussendung zur 35. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums und Empfehlung (FMSG/1/2023) zur KIM-V

Wien (APA-ots) - Das Gremium hat in seiner 35. Sitzung am 13. Februar

2023 schwerpunktmäßig die Entwicklungen bei

Wohnimmobilienfinanzierungen seit der Einführung der

Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V)

sowie deren Anpassungsbedarf diskutiert.

Wesentliche Entwicklungen bei privaten Wohnimmobilienkrediten

In der zweiten Jahreshälfte 2022 haben die deutlichen Anstiege der

Zinsen und Inflationsraten die die Nachfrage nach Immobilien und

daher nach Immobilienkrediten deutlich reduziert. Dies war nicht nur

in Österreich, sondern im gesamten Euroraum und weltweit zu

beobachten. Das Gremium hat dabei insbesondere festgestellt, dass der

Rückgang der Neukreditvergabe in Deutschland, dessen Immobilienmarkt

strukturell mit Österreich vergleichbar ist und eine vergleichbare

Dynamik erlebt hat, ähnlich stark ausgeprägt ist wie in Österreich,

auch wenn in Deutschland keine kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen

eingesetzt wurden.

Das Gremium hat auch die seit der letzten Sitzung neu zur Verfügung

stehenden Daten zu den Vergabestandards analysiert und dabei

festgestellt, dass sich für den Gesamtmarkt die Vergabestandards im

dritten Quartal 2022 zwar verbessert haben, ein hoher Anteil aber

weiterhin zu nicht-nachhaltigen Konditionen im Sinne der KIM-V und

FMSG-Leitlinie vergeben wurde. Dabei ist zu beachten, dass die KIM-V

in einem der drei Monate des dritten Quartals 2022 noch nicht in

Kraft getreten war.

Dazu kommt, dass der Anteil der neu vergebenen Kredite mit variabler

Verzinsung seit Mitte des Jahres 2022 deutlich angestiegen ist. Das

Gremium erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es im Zuge der

Presseaussendung zur 31. Sitzung

(https://www.fmsg.at/publikationen/presseaussendungen/2022/31te-sitzu

ng.html) die Leitlinie zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe um

eine Begrenzung der Schuldendienstquote für Kredite mit variabler

Verzinsung(1) ergänzt hat.

(ad1) Begrenzung der Schuldendienstquote in Höhe von 30% für Kredite

mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, wenn die Zinsbindung kürzer

als die Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.

Empfehlung zur Weiterentwicklung der bestehenden Maßnahmen für

Wohnimmobilienfinanzierungen

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Entwicklungen sieht das

Gremium die Notwendigkeit der KIM-V als bestätigt an.

Nichtsdestotrotz erachtet das Gremium in Fortsetzung der Diskussion

der letzten Sitzung die Weiterentwicklung der KIM-V als sinnvoll.

Das FMSG empfiehlt der FMA daher, die KIM-V insofern anzupassen, als

dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des

Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom

Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese

Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80%

des gemäß CRR geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie

betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart

werden. Zur Vermeidung übermäßiger Schwankungen empfiehlt das

Gremium, eine Untergrenze von einer Million Euro für das

Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts vorzusehen. Zudem empfiehlt

das Gremium, bei Paaren als gemeinsame Kreditnehmer:innen die bisher

bestehende Geringfügigkeitsgrenze pro Person festzulegen.

Das FMSG empfiehlt der FMA weiters, die Vorfinanzierungen von

nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe

dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren

ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen, da diese Form

der öffentlichen Zuschüsse die Verschuldung von Kreditnehmer:innen

nur vorübergehend erhöht.

Damit wird einerseits die Flexibilität der KIM-V weiter erhöht,

anderseits aber sichergestellt, dass die zusätzlichen Risiken daraus

begrenzt bleiben. Das Gremium erinnert daran, dass bereits jetzt im

internationalen Vergleich großzügige Ausnahmekontingente zur

Verfügung stehen.

Das Gremium empfiehlt, dass diese Änderungen mit 1. April 2023

gemeinsam mit den entsprechenden Änderungen des Meldewesens in Kraft

treten.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe

ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter

des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der

Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG

kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und

Risikohinweise abgeben.

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Dr. Christian Gutlederer

(+43-1) 404 20/6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0113 2023-02-13/15:35

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!