13.05.2009 15:03:00

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    APA ots news: Meinl-Gutachten: "Schüleraufsatz auf Steuerkosten" - neuer Ablehnungsantrag gegen Gutachter geplant

Wien (APA-ots) - Die Meinl Bank verschärft ihre Kritik an dem   sogenannten "Vorgutachten" des Sachverständien Thomas Havranek, das als wesentliche Grundlage für die Festnahme von Julius Meinl genannt wurde.

Das in sechsmonatiger Arbeit auf lediglich 25 Seiten verfasste Vorgutachten

- enthält in den wesentlichen Fakten über 80 nachweisliche Fehler, - ist in sich vollkommen unschlüssig. - geht in keinster Weise auf die umfangreiche und seit Monaten       vorliegende Beweisführung der Meinl Bank ein, welche die      jeweiligen Vorwürfe klar widerlegt, - wiederholt bekannte Anschuldigungen, ohne dafür Belege liefern zu      können.

Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: "Dass dieser Schüleraufsatz auf Steuerzahlerkosten als Gutachten durchgeht, ist unerklärlich und eigentlich ein Skandal." Und: "Es wird jetzt sicher ein neuerlicher Antrag auf Enthebung des Sachverständigen geprüft werden, da dieses Gutachten seine mangelnde Kompetenz in den hier erforderlichen Fachgebieten mehr als deutlich belegt."

Einige wesentliche Fehler zu den einzelnen Vorwürfen nochmals zusammengefasst:

Im Gutachten wird die Managementgesellschaft MERE als "100%ige Tochter der MEL (Meinl European Land)" bezeichnet. Das ist falsch. Die MERE ist eine Tochter der Meinl Bank.

Im Gutachten wird behauptet, dass Peter Weinzierl im Untersuchungszeitraum Vorstand von MEL war. Das ist falsch. Peter Weinzierl ist bereits im Juni 2005 aus dem Vorstand der MEL ausgeschieden.

Weiters wird behauptet, ein Zustimmungsrecht der Meinl Bank bezüglich eines Abrufs der Partly Paid Shares (PPS) belege, dass die PPS von der Meinl Bank kontrolliert würden. Auch das ist falsch. Die Kontrolle der PPS lag nachweislich zu jeder Zeit beim Board der MEL selbst.

Der Sachverständige führt auch an, "die PPS seien bei der Tshela und somit indirekt bei der Julius Meinl AG gelandet." Tatsächlich stand Tshela Nominees nicht im Besitz der Julius Meinl AG, sondern im Eigentum eines Anwalts, der die PPS treuhänderisch für MEL selbst hielt. Das Verfügungsrecht über die PPS lag somit immer bei MEL. Das entsprach auch dem Zweck der PPS als Vorsichtsmaßnahme gegen eine feindliche Übernahme. Auch dies hat die Meinl Bank bereits mehrfach erörtert und entsprechende Unterlagen liegen dem Sachverständigen seit langem vor.

Weiters wird in dem Gutachten behauptet, "dass die gesamte Meinl Bank Gruppe inkl. MEL von Julius Meinl geleitet worden sei".  Dies soll vor allem eine e-mail belegen, wonach Julius Meinl um seine Zustimmung zu einer Presseaussendung der MEL ersucht wurde. Dieser Schluss ist ebenfalls falsch. Julius Meinl war als damaliger Vorstandsvorsitzender der Meinl Bank in den Informationsfluss eingebunden. Der Meinl Bank oblag im Rahmen des Marketmaker-Vertrages ein Teil der Investor Relations und Kommunikations Aufgaben der MEL. Dies deshalb, weil MEL keine Niederlassung in Österreich hatte, hier aber ein Großteil der Kapitalmarktkommunikation erfolgte.

Im Gutachten wird weiters behauptet, der Rückkauf eigener Zertifikate durch MEL sei zu überhöhten Preisen erfolgt. Das ist falsch. Die Rückkäufe erfolgten zum jeweils aktuellen Börsekurs von MEL. Der durchschnittliche Kurs der rückgekauften Zertifikate lag bei EUR 20,44. Analysten hatten für MEL ein 1-Jahres-Kursziel von bis zu EUR 28,- prognostiziert, welches somit deutlich über dem Rückkaufkurs lag. Der tatsächliche Nettovermögenswert der MEL inkl. Projekte lag zum Zeitpunkt der Rückkäufe bei EUR 21,21 und damit ebenfalls über dem durchschnittlichen Rückerwerbspreis. Eine "Überzahlung" in Höhe von EUR 399 Mio. wie vom Sachverständigen behauptet, entspricht damit nicht den Tatsachen.

Der Sachverständige lässt auch völlig außer acht, dass im fraglichen Zeitraum im Jahr 2007 an die 11.000 Rückkaufprogramme abgewickelt wurden, 95 Prozent davon über dem Nettovermögenswert. Die Frage, warum ausgerechnet das Rückkaufprogramm von MEL rechtswidrig gewesen sein soll, wird daher auch nicht beantwortet.

Auch zur Frage überhöhter Gebühren werden im Gutachten lediglich neun willkürlich aus einer Morgan Stanley-Studie ausgewählte Immobiliengesellschaften verglichen und zwar anhand des Verhältnisses der Mieteinnahmen zu den Gebühren. Dieser Vergleich ist jedoch nicht aussagekräftig. Aussagekräftig wäre ein Vergleich von zumindest 30 Unternehmen, wobei auch das Verhältnis der Marktkapitalisierung und des Nettovermögenswertes zu den Gebühren heranzuziehen ist.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl: "Man könnte noch Dutzende weitere Beispiele dafür bringen, wie in diesem Vorgutachten Fakten ignoriert und Äpfel mit Birnen verglichen werden. Herr Havranek hat ja bekanntlich keine Zulassung als Sachverständiger für Wirtschaftsprüfung sowie für Bank- Börse- oder Kapitalmarktrecht. Das Ergebnis seiner Bestellung sieht man jetzt bei diesem Gutachten. Das ist nicht nur eine Verschwendung von Steuergeld. Auf Basis eines solch unqualifizierten Schriftstücks einen Menschen festzunehmen und ihm eine weltweit einzigartige Monsterkaution von 100 Millionen Euro abzupressen, ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich."

Rückfragehinweis:    Herbert Langsner      mailto:langsner@meinlbank.com

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OTS0295    2009-05-13/14:25

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