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27.01.2011 12:44:34

APA ots news: Handelsgericht Wien bekräftigt Rechtsansicht der Meinl Bank -...

    APA ots news: Handelsgericht Wien bekräftigt Rechtsansicht der Meinl Bank - MEL Werbeprospekt führte nicht zu Anlegerirrtum

 

Wien (APA-ots) - - Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Ein richtungsweisendes Urteil,       denn die rechtliche Begründung zeigt die Einhaltung der      Informationspflicht." - Handelsgericht Wien: "Rahmenbedingungen des MEL-Investments      ausführlich dargestellt" - Werbebroschüre hat Anleger ausreichend informiert

 

   Das Handelsgericht Wien wies in einem der Meinl Bank am 26. Jänner 2011 zugestellten Urteil  ein weiteres Mal die Klage eines Anlegers ab, der in Zertifikate der Meinl European Land investierte.      "Neben diesem grundsätzlich erfreulichen Aspekt - unsere Rechtsansicht wurde erneut bestätigt - ist das Urteil auch in seiner - sehr ausführlichen - rechtlichen Begründung interessant", so Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank. "Denn hier haben wir erstmals einen Fall, bei dem die Werbebroschüre zwar Thema und (zumindest auch) Grundlage des Kaufs war. Das Gericht hat jedoch dessen ungeachtet befunden, dass ein Irrtum keinesfalls von der beklagten Partei - also der Meinl Bank veranlasst wurde, da auf das Risiko des Kapitalverlusts im Prospekt ausdrücklich hingewiesen wurde." Werbeprospekt zeigt Risiko eindeutig auf    Im Detail stellt laut Gericht der Hinweis im Werbeprospekt "Die Investition unterliegt aufgrund der politischen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusätzlichen Risiken, die nicht mit jenen Westeuropas vergleichbar sind und bis zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können." eine ausreichende Information für den Kläger dar.    Dem Kläger hätte dieser Hinweis ausgereicht, ihm das Risiko zu verdeutlichen und ihn vom Investment abzuhalten, wenn er ihn "bewusst gelesen hätte", so das Gericht. Unter diesen Voraussetzungen könne nicht mehr davon gesprochen werden, dass der Kläger deshalb in MEL investiert habe, weil er von der beklagten Partei in Irrtum geführt worden wäre, vielmehr hat der Kläger, aus welchen Gründen auch immer, diesen Warnhinweis, der aufgrund des Fettdrucks auch nicht versteckt gewesen sei, nicht zur Kenntnis genommen.   Kein Aktienkauf auf Probe    Für Bank Vorstand Weinzierl ist vorliegendes Urteil auch vor dem Hintergrund positiv zu bewerten, als es dem fragwürdigen Prinzip des "Aktienkaufs auf Probe", also der Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen und dem Gang vor Gericht bei sinkenden Kursen, eine klare Absage erteilt.    Hintergrundinformation: MEL-Zivilverfahren    Derzeit sind rund 2.700 Zivilklagen von Anlegern in Zusammenhang mit MEL anhängig. Der überwiegende Teil der Klagen bezieht sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater. Die gesetzliche Lage, auf die sich die Bank beruft ist unmissverständlich: laut Wertpapieraufsichtsgesetz haften Berater für allfällige Beratungsfehler. Die Bank hat dennoch für diese Verfahren ausreichende Rücklagen und Rückstellungen im Ausmaß von rund EUR 60 Mio. gebildet, darüber hinaus ist die Meinl Bank weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus kapitalisiert.    Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger    Die Meinl Bank hat sich mit der Arbeiterkammer, den Anwaltskanzleien Niebauer und Christandl sowie der Kanzlei Neumayer, Haslinger und Walter auf soziale Lösungen für insgesamt rund 4.850 MEL-Kleinanleger geeinigt, die aufgrund ihrer Investition in MEL-Papiere Verluste zu verzeichnen hatten. Das Prinzip des Vergleiches: Anleger erhalten ein Drittel der Differenz zwischen Kaufbetrag und dem in Folge der Kursverluste geringeren Wert der Veranlagung und treten ihre Klagsansprüche an die Meinl Bank ab. Insgesamt wurden dafür wurden rund EUR 18,3 Mio veranschlagt. Die Vergleiche werden gut angenommen. Bis dato haben 3.453 Anleger diese Möglichkeit wahrgenommen. Insgesamt wurden schon rund 15,5 Mio an Kleinanleger bezahlt. Die Meinl Bank ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche für insgesamt 7.000 MEL-Anleger, die die Zertifikate direkt bei der Bank bezogen haben, anzubieten und veranschlagt für eine Gesamtlösung rund EUR 30 Mio. Das Institut möchte damit ein Zeichen setzen und zeigen, dass die Bank über das Einhalten von Gesetzen hinaus einen Teil an sozialer Verantwortung freiwillig trägt.  Explizit wird hervorgehoben, dass diese Vergleiche keine Präjudizierung von anhängigen Gerichtsverfahren darstellen, ebenso wenig dienen diese vergleiche dazu, Spekulationsverluste erfahrener Anleger auszugleichen. Meinl Bank AG:    Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 16% doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert. Rückfragehinweis:    Meinl Bank AG    Pressestelle    Thomas Huemer    Tel.: +43 1 531 88 - 203    huemer@meinlbank.com Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0167    2011-01-27/12:38

 

 

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